Unterschied Legitimation und Identifizierung?

Hallo :smile:

ich bin seit diesem Jahr Auszubildende zur Bankkauffrau und habe seit einigen Wochen Schule.

In Bankwirtschaft haben wir jetzt schon häufig über die nötige Legitimation und Identifikation bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung gesprochen.
Bis heute verstehe ich aber nicht den Unterschied zwischen diesen Begriffen :frowning:

ich schreibe Montag eine Arbeit und wäre doch gern ein bisschen schlauer :wink:

Vielen Dank für Antworten!

Die Legitimationsprüfung muss nach AO §154 (Kontenwahrheit) gemacht werden. Dies bedeutet, dass du die Person anhand eines gültigen Legitimationspapiers legitimieren musst.

Bei der Identifizierung muss sichergestellt werden, dass die Person vor dir auch wirklich die richtige Person ist. Hier musst du also überprüfen z.B. anhand des Bildes auf dem Bundespersonalausweises, ob die Person identifiziert werden kann.

In den meisten Systemen muss auch zuerst legitimiert werden (anhand eines Ausweises)und danach noch einmal identifiziert werden (z.B. durch Vorlage eines Ausweises, persönlich bekannt, vor Ort etc).

Der Unterschied ist also, dass man Anhand eine Ausweises die Person legitimiert, also die Angaben überprüft und bei der Identifikation überprüft, ob die Person auch die legitimierte ist.

Identifizierung: Nachweis, dass man die entsprechende Person ist.
Legitimation: Nachweis, dass man berechtigt ist, gewisse Transaktionen zu tätigen (z. B. Überweisungen tätigen, Einzahlungen, Konten eröffnen…