Unterschied Legitimation und Identifizierung?

Hallo :smile:

ich bin seit diesem Jahr Auszubildende zur Bankkauffrau und habe seit einigen Wochen Schule.

In Bankwirtschaft haben wir jetzt schon häufig über die nötige Legitimation und Identifikation bei Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung gesprochen.
Bis heute verstehe ich aber nicht den Unterschied zwischen diesen Begriffen :frowning:

ich schreibe Montag eine Arbeit und wäre doch gern ein bisschen schlauer :wink:

Vielen Dank für Antworten!

Identifikation: „Wer steht da vor mir?“ -> Steht im Ausweis
Legitimation: „Darf der auf das Konto zugreifen?“ -> Steht im PC

Die Identifikation identifiziert den, der vor dir steht. Die Legitimation sagt dir, ob der, der sich ausgewiesen (identifiziert) hat für das Konto Verfügungsberechtigt ist.

Greetz
Sheldrick

Hallo,

In Bankwirtschaft haben wir jetzt schon häufig über die nötige
Legitimation und Identifikation bei Aufnahme einer neuen
Geschäftsbeziehung gesprochen.

ich schlage vor, die vorstehende Spaßantwort zu ignorieren.

Die Identifikation (wer ist die Person, die da vor mir steht und etwas will?) ist Teil der Legitimationsprüfung, bei der auch noch ein paar andere Dinge festzuhalten sind. Zudem ist Legitimation allgemeiner und trifft auch auf juristische Personen zu, während die Identifikation nur bei natürlichen Personen vorgenommen werden kann.

Ausführlich erklärt:
http://www.finanz-lexikon.de/legitimation_643.html

ich schreibe Montag eine Arbeit und wäre doch gern ein
bisschen schlauer :wink:

Habt Ihr keine Bücher oder anderes Unterrichtsmaterial? Die Arbeiten werden doch wohl kaum ohne vorherige Wissensvermittlung geschrieben.

Gruß
Christian

Identifikation: „Wer steht da vor mir?“ -> Steht im Ausweis
Legitimation: „Darf der auf das Konto zugreifen?“ -> Steht im
PC

Diese Unterscheidung ist schlicht falsch. Die Legitimationsprüfung wird bei der Kontoeröffnung vorgenommen und ist in diesem Zusammenhang ein feststehender Begriff. Bestandteil der Prüfung ist die Identifikation der handelnden Person.

Abschließend möchte ich noch anmerken, daß sich Deine falschen bzw. irreführenden Antworten in den letzten Tagen häufen.

C.

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Danke für die Antworten :wink:

Im Buch werden die beiden Begriffe leider nicht genau definiert.
Kann ich mir merken, dass die Legitimation ein einmaliges Verfahren ist (in dem Fall einer neuen Geschäftsbeziehung) und die Identifikation bei jedem Zugriff aufs Konto dann stattfindet?

Liebe Grüße

Diese Unterscheidung ist schlicht falsch. Die
Legitimationsprüfung wird bei der Kontoeröffnung vorgenommen
und ist in diesem Zusammenhang ein feststehender Begriff.

Mhhh…, ok, ich dachte, die Legitimation sei bei jedem Geschäftsvorfall notwendig, bei dem mir die Person, die mir gegenübersteht nicht persönlich bekannt ist (Nachweis der Berechtigung). Ich fühlte mich auch durch folgenden Artikel bestätigt: http://de.wikipedia.org/wiki/Legitimation
So kann man sich irren.

Bestandteil der Prüfung ist die Identifikation der handelnden
Person.

Natürlich erfolgt die Legitimation durch die Identifikation.

Abschließend möchte ich noch anmerken, daß sich Deine falschen
bzw. irreführenden Antworten in den letzten Tagen häufen.

Danke für diesen Hinweis.

Greetz
Sheldrick

Hallo,

Mhhh…, ok, ich dachte, die Legitimation sei bei jedem
Geschäftsvorfall notwendig, bei dem mir die Person, die mir
gegenübersteht nicht persönlich bekannt ist (Nachweis der
Berechtigung).

die Berechtigung ist hinterlegt, wie Du richtig schriebst. Erforderlich ist dann nur noch die Identifikation, damit man sich sicher ist, daß derjenige auch derjenige ist, für den er sich ausgibt.

Wie gesagt: der Begriff der Legitimationsprüfung ist fest belegt.

Gruß
C.

Hallo,

Kann ich mir merken, dass die Legitimation ein einmaliges
Verfahren ist (in dem Fall einer neuen Geschäftsbeziehung) und
die Identifikation bei jedem Zugriff aufs Konto dann
stattfindet?

die Identifikation findet immer statt, wenn jemand behauptet, jemand zu sein und daraus etwas ableiten möchte. Die Identifikation ist Teil der Legitimationsprüfung, die bei der Kontoeröffnung durchgeführt wird.

Bei einer natürlichen Person ist das relativ trivial, aber bei einer juristischen Person ist der Unterschied nennenswert. Die Legitimationsprüfung umfaßt u.a. Handelsregisterauszug etc. (s. Link) und bezieht sich auf das Unternehmen. Die natürliche Person, die die Eröffnung beantragt, muß jedoch identifiziert werden. Ihre Berechtigung, die Handlung vorzunehmen, ergibt sich wiederum aus dem Handelsregisterauszug und/oder anderen vorgelegten Dokumenten.

Gruß
Christian

Hallo
dA HABT IHR ABER SEHR SCHLECHTE AUSBILDER!
Ausserdem , Ich ,als Person kann mich über einen Ausweis legitimieren und identifizieren lassen.
Das muss jede Person, die ein Konto erröffnet.+
Dass die,eure Ausbilder, euch das nicht erklärt haben, betrübt mich sehr.