Liebe Experten,
worin besteht für mich als Verbraucher der Unterschied zwischen diesen beiden Beratern? Beide bieten doch verschiedene Versicherungen an?
Danke sagt
Andreas
Liebe Experten,
worin besteht für mich als Verbraucher der Unterschied zwischen diesen beiden Beratern? Beide bieten doch verschiedene Versicherungen an?
Danke sagt
Andreas
Hallo Andreas,
kurz zu Deiner Frage:
Mehrfachagent: Ein Mehrfachagent hat eine kleine Auswahl von Gesellschaften oder Produktgebern, mit denen er zusammenarbeitet. Er legt sich sozusagen in der Produktauswahl fest. Z.B. KFZ-Versicherung nur mit der Pfefferminzia, Altersversorgung nur mit Gesellschaft C und soweiter. Also von Markttransparenz keine Spur.
Dabei ist er rechtlich wie eine Ausschließlichkeitsagentur zu behandeln, d.h. er muss die Interessen der Unternehmen vertreten, die er anbietet und nicht die des Kunden.
Makler: Ein klassischer Versicherungsmakler hat eine Vielzahl von Anbietern. Noch besser ist es, wenn er durch die Mitgliedschaft in einem Pool alle Gesellschaften anbieten kann. Hier entscheidet nicht der Makler welches Produkt für welchen Bereich, sondern bei seriöser und fairer Beratung wird dann wirklich ein unabhängiger Marktvergleich erstellt und das beste Produkt (Qualität und Preis) geben dann die Richtigung vor. DAs Ergebnis ist bei jedem Kunden anders.
Rechtlich gesehen ist der Makler Sachverwalter des Kunden und nicht „Erfüllungsgehilfe“ der Versicherungsgesellschaft. D.h. er vertritt die Interessen des Kunden. Ein kleiner aber nicht unerheblicher Unterschied.
Noch ein Tipp am Rande: Seit Mai 2007 gibt die neue EU-Vermittlerrichtlinie. Gerade weil viele in der Branche Unabhängigkeit sugeriert haben und es trotzdem nicht waren, muss sich heute jeder Versicherungsvermittler registrieren lassen, und zwar ob er ungebundener Vermittler (also unabhängig) oder gebundener Vermittler (also nicht unabhängig) ist. Kann öffentlich mit Suchfunktion über den Namen des Vermittlers eingesehen werden www.vermittlerregister.info - und wer überhaupt nicht registriert ist, hat die Eingangsvoraussetzungen wie Ausbildung, Vermögensschadenhaftpflicht, keine negative Schufaauskunft, keine Steuerschulden uvm. nicht nachweisen können. Da würde ich mich dann auch nicht beraten lassen, denn derjenige darf eigentlich den Beruf nicht mehr ausüben.
Gruß - ich hoffe es hilft weiter.
BR
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi!
- Mehrfachagent: Ein Mehrfachagent hat eine kleine Auswahl
von Gesellschaften oder Produktgebern, mit denen er
zusammenarbeitet.
Warum ist er auf eine „kleine“ Auswahl festgelegt? Theoretisch kann auch ein Mehrfachagent über alle Unternehmen verfügen wie ein Makler. Oder steht irgendwo etwas anderes geschrieben?
Gruß
Falke
Vom Grunde her hast du recht, aber es gibt meines Wissens nicht allzu viele Versicherungsgesellschaften, die mit Vermittlern im Status Mehrfachagent zusammenarbeiten wollen. Also entweder ausschließlich mit einer oder dann Makler mit vielen oder sogar allen. Ist also auch eine Frage der Vertriebsstrategie des Versicherers.
Weiterhin ist die rechtliche Stellung wichtig: Ein Mehrfachagent wird vom Versicherungsunternehmen mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen beauftragt. Es besteht ein Agenturvertrag. Er verpflichtet sich also für dieses Unternehmen zu vermitteln. Vermittelt es nicht für dieses Unternehmen oder nicht sehr viel, weil er andere bevorzugt, dann bekommt er mangels Erfolg sehr schnell die Kündigung seines Agenturvertrages durch den Versicherer, denn diese will Geschäft.
Der Makler schließt einen Vertrag (Maklervertrag) mit dem Kunden und wird von diesem (und nicht von irgendeinem Versicherungsunternehmen) damit beauftragt den passenden Versicherungsschutz zu besorgen. Er kann dann für den Kunden auswählen. Das Versicherungsunternehmen hat keine rechtlichen Anspruch auf eine aktive Vermittlertätigkeit.
Also man sieht schon: der Mehrfachagent wird letztendlich durch die Auswahl der Gesellschaften durch die Gesellschaften gelenkt und kann nie unabhängig arbeiten.
Gruß
Bernd
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Lieber Bernd,
da ich selbst als Mehrfachagent tätig bin, muss ich Dir leider widersprechen.
Auch als Mehrfachagent ist es möglich unabhängig zu arbeiten. Es gibt genug Makler-Pools, die auch Mehrfachagenten eine Anbindung ermöglichen.
Auch die Makler müssen/können ihre Auswahl auf „eine hinreichende Anzahl“ beschränken.
Es ist also keine Frage des Rechtsstatus, wer „unabhängig“ berät, sondern eine Frage der Ehrlichkeit und des Geschäftsmodells !
(…) Kann öffentlich mit Suchfunktion über den Namen des
Vermittlers eingesehen werden www.vermittlerregister.info -
und wer überhaupt nicht registriert ist, hat die
Eingangsvoraussetzungen wie Ausbildung,
Vermögensschadenhaftpflicht, keine negative Schufaauskunft,
keine Steuerschulden uvm. nicht nachweisen können.
Stop! Hier muss ich einschreiten, denn das stimmt so nicht. Viele Damen und Herren der Branche brauchen gar keinen Ausbildungsnachweis (BWV- oder IHK-Sachkundeprüfung), wenn sie seit 31.8.2000 in dem Bereich arbeiten - selbständig oder als Angestellte®! Und wenn Du jemanden in der Liste nicht findest, dann kann das daran liegen, dass der- oder diejenige sich NOCH nicht registriert hat, denn bis zum 31.12.2008 hat jeder Vermittler Zeit, sich zu registrieren.
Wenn Du schon das Vermittlerregister nennst, dann hättest Du Dich auch gleich schlau lesen können. Hier eine kleine Hilfe zur Registrierungspflicht:
http://www.vermittlerregister.info/download/4.MB_Reg…
Da würde
ich mich dann auch nicht beraten lassen, denn derjenige darf
eigentlich den Beruf nicht mehr ausüben.
Ja, genau das sind die Aussagen, die ich liebe: Gefährliches Halbwissen unter die Leute gebracht. Bitte ein bisschen vorsichtig sein!
Gruß Martin
(der im Übrigen eingetragen ist)