wer-weiß-das?
gesetzt den fall, jemand mietet wohnraum/ein haus mit zusätzlich bsplw. lagerraum/abstellraum, der gewerblich genutzt wird. so auch vereinbart als zusatz in einem standart mietvertrag. „der lagerraum/abstellraum wird gewerblich genutzt“.
nun die frage: bei verkauf bzw. anmeldung zum eigenbedarf kann ein mietverhältnis von einem gemietetem haus ordnungsgemäß gekündigt werden. „kauf/eigenbedarf geht vor miete“.
da nun ein teil (nebengebäude, daß nicht separat genutzt werden kann) ja gewerblich !verpachtet! ist, müsste ja die rechtsprechung „pacht vor kauf“ zur geltung kommen.
muss der mieter beide objekte (wohnhaus + nebengebäude) räumen?
verzwickter fall.
wer weiß was?
danke im vorraus,
und ne gute zeit
work@holic