Unterschied Mietvertr. - Pachtvertrag

wer-weiß-das?

gesetzt den fall, jemand mietet wohnraum/ein haus mit zusätzlich bsplw. lagerraum/abstellraum, der gewerblich genutzt wird. so auch vereinbart als zusatz in einem standart mietvertrag. „der lagerraum/abstellraum wird gewerblich genutzt“.

nun die frage: bei verkauf bzw. anmeldung zum eigenbedarf kann ein mietverhältnis von einem gemietetem haus ordnungsgemäß gekündigt werden. „kauf/eigenbedarf geht vor miete“.

da nun ein teil (nebengebäude, daß nicht separat genutzt werden kann) ja gewerblich !verpachtet! ist, müsste ja die rechtsprechung „pacht vor kauf“ zur geltung kommen.
muss der mieter beide objekte (wohnhaus + nebengebäude) räumen?

verzwickter fall.

wer weiß was?

danke im vorraus,
und ne gute zeit :smile:

work@holic

Hallo,

Denke du bringst gerade Pacht und Miete durcheinander. Laut Text wurde alles angemietet gefragt wird aber nach Pacht?

Wurde die Gewerbeeinheit nun Vermietet oder Gepachtet?

cu

Zunächst einmal: Kauf bricht nicht Miete. Der Käufer des Objekts kann aber bei berechtigtem Eigenbedarf den Wohnraum und Gewerberaum kündigen.

Wenn für die Gewerberäume kein Eigenbedarf geltend gemacht wird, kann trotzdem gekündigt werden. Gewerberaum genießt keinen Kündigungsschutz. Hier kann jederzeit unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Für Wohnungen gilt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__566.html

Für nicht zu Wohnzwecken genutzte Räume gilt
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__578.html
Da auch hier auf §566 BGB Bezug genommen wird gilt für beide Fälle:
Kauf bricht nicht Miete

In beiden Fällen bleibt dem jeweiligen Eigentümer das ganz normale Recht zur Kündigung der Verträge. Dies ist im gewerblichen Bereich erheblich einfacher als bei Wohnnutzung. Eigenbedarf ist bei Wohnnutzung ein zulässiger Kündigungsgrund. Formvorschriften bei Wohnraumkündigungen werden sehr eng ausgelegt und sind immer wieder Quell von Ungemach für den Vermieter.

vnA

Hallo,

offensichtlich liegt hier ein Mietvertrag über Wohnraum mit Berechtigung zur gewerblichen Nutzung des Nebengelass vor. Damit ist die Sache einfach: Kauf bricht nicht Miete. Teilkündigungen sind nicht möglich, es ist ja ein Mietvertrag. Eigenbedarf ist eine tricky Geschichte. Will der neue Eigentümer allein ein 200 qm Haus und dafür soll die 6 köpfige Familie ausziehen, oder der neue Eigentümer hat noch anderweitig Wohnraum, hat er vor Gericht ganz schlechte Karten.

Der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist dieser das dem Pächter die Früchte seiner Pacht zustehen. Die Früchte der Mietsache stehen dem Vermieter zu.

Als Beispiel dient hier mal der Apfelbaum:

Herr Müller vermietet einen Apfelbaum an Herrn Meier. Die Früchte stehen Herrn Müller zu. Obgleich die Baumpflege Herrn Meier obliegt.

Herr Müller verpachtet einen Apfelbaum an Herrn Meier. Die Früchte stehen Herrn Meier zu, dem auch die Baumpflege obliegt. Herrn Müller steht lediglich der Pachtzins zu.