Unterschied: Mindestlohn und Lohnuntergrenze?

Zitat (die Welt):

Es gab Zeiten, da wollte die CDU das Wort Mindestlohn partout nicht in den Mund nehmen. Stattdessen wurde von einer „Lohnuntergrenze“ gesprochen. So stand es 2011 in den entsprechenden Beschlüssen des Leipziger Parteitags.

Was ist denn der Unterschied zwischen Mindestlohn und Lohnuntergrenze?

Wikipedia sagt:
„Die Branchenmindestlöhne gelten auch für Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt werden. Ebenso gelten sie für (Leih-)Arbeitnehmer, wenn und solange sie durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Arbeitgeber (Entleiher) überlassen werden, der in den Geltungsbereich eines Branchenmindestlohns fällt (§ 8 Abs. 3 AEntG). Daneben kann für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung selbst ein Mindestlohn-Tarifvertrag durch eine Rechtsverordnung nach § 3a Abs. 2 AÜG[41] allgemeinverbindlich werden. Man spricht hier von einer Lohnuntergrenze.“