Hallo Kaufleute!
Worin liegt der Unterscheid bei den o.g. Begriffen?
Cu,
Markus
Hallo Kaufleute!
Worin liegt der Unterscheid bei den o.g. Begriffen?
Cu,
Markus
Hi,
Worin liegt der Unterscheid bei den o.g. Begriffen?
der Link sollte helfen:
http://www.steuernetz.de/fachinfos/kommentierungen/b…
Gruß
Christian
Hallo Markus,
Der originäre Geschäftswert ist ein selbstgeschaffener Wert (zB Kundenstamm, know how usw.) Aufgrund der Bewertungsproblematik und im Zusammenhang mit §248 Abs. 2 HGB ist dieser nicht aktivierungsfähig.
Ein derivativer Geschäftswert dagegen „entsteht“ bei der Übernahme eines Unternehmens. Übersteigt der Kaufpreis die Zeitwerte der aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände abzüglich Schulden so darf gem. § 255 Abs. 4 HGB der so entstehende differenzbetrag (= derviativer Geschäftswert) aktiviert werden. (Aktivierungshilfe, steuerliche aktivierungspflicht)
Gruß
Queedin