Hallo Leute,
als ich gerade einen Fall durchgegangen bin, bei dem es um den Rücktritt geht ist mir aufgefallen, dass der Gläubiger keine Frist setzen muss, wenn… ja es gibt §323 II und §281 II (BGB), aber worin liegt denn jetzt der große Unterschied zwischen Ihnen, warum steht der 2. Punkt aus 323 II nicht auch in 281 II?
Vielen Dank
Freundliche Grüße