rechtfertigender Notstand: Du beschädigst eine Sache, um die von ihr ausgehende Gefahr abzuwehren.
Beispiel: Herr X wird von einem Hund angegriffen. Er hat eine Pistole dabei und erschießt damit den Hund. Die Sachbeschädigung wäre nach § 228 BGB gerechfertigt.
Angreifender Notstand: Du verletzt fremdes Eigentum, um eine Gefahr (die nicht von diesem Eigentum ausgeht) abzuwehren.
Beispiel: Herr X hat, nachdem er den ersten Hund erschossen hat, keine Munition mehr und wird von einem zweiten Hund angegriffen. Er reisst von einem Zaun ein Latte ab und erschlägt mit dieser Latte den Hund. Die Sachbeschädigung wäre nach § 904 BGB gerechtfertigt.
Beides sind natürlich nur grobe Beispiele, verdeutlichen aber m.E. nach den Unterschied.
die gläserne fluchttür des notausgangs klemmt.
sie selber brennt nicht.
nun nimmt man z.B. einen stuhl zur hand und schlägt damit die glasscheibe der fluchttür ein.
rechtfertigender Notstand: Du beschädigst eine Sache, um die
von ihr ausgehende Gefahr abzuwehren.
Beispiel: Herr X wird von einem Hund angegriffen. Er hat eine
Pistole dabei und erschießt damit den Hund. Die
Sachbeschädigung wäre nach § 228 BGB gerechfertigt.
bei deinem beispiel handelt es sich glaub ich eher um Verteidigender Notstand