Unterschied Rollstuhl vs. Krankenfahrstuhl

Liebes WWW-Forum, 

mich interessiert folgende Frage, die sehr „kleinkarriert“ erscheinen mag. Aber gibt es von der rechtlichen Seite in Bezug auf das SGB V bzw. Medizinrecht einen Unterschied zwischen einem Rollstuhl und einem Krankenfahrstuhl? 

Gibt es vielleicht sogar schon ein Gerichtsurteil, inder eine solche Frage in irgendeiner Art und Weise tangiert bzw. behandelt wurde? 

Danke für Eure Hilfe und viele Grüße 

D-T

Hallo,

der Rollstuhl ist ein Hilfsmittel für körperlich behinderte Menschen, die beim Gehen beeinträchtigt sind. Die GKV muss den Rollstuhl im Rahmen der Hilfsmittelverordnung bezahlen.

Der Krankenfahrstuhl dient i.d.R. u.a. zur Teilnahme am Straßenverkehr, aber auch außerhalb der Wohnung und kann, muss aber nicht von der GKV bezahlt werden.

lG

Rollstuhl rollt, also wird entweder von 2. Person geschoben oder kann mit den Händen von der sitzenden Person selbst gerollt werden.

KrankenFAHRstuhl fährt, meint ist selbstfahrend, hat also einen Motor.

MfG
duck313

Hallo,

guck http://www.mobilisgmbh.de/prod/recht.htm

Gruß
Otto