Hallo,
ich möchte wissen, worin der Unterschied (Verfahren, Abwicklung, Gründe etc.) zwischen einem Schulverweis und einem Schulauschluss in der Grundschule (RLP) besteht.
Gruß
i73
Hallo,
ich möchte wissen, worin der Unterschied (Verfahren, Abwicklung, Gründe etc.) zwischen einem Schulverweis und einem Schulauschluss in der Grundschule (RLP) besteht.
Gruß
i73
Ich kenne nur die Grundlagen für NRW – es wird aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein.
Wenn Kinder sich falsch verhalten, kommen zuerst Erziehungsmaßnahmen:
Die Lehrkraft ermahnt, spricht mit dem Kind, etc. wenn das nicht hilft, gibt es nur den Ausschuss vom Unterricht (aus der aktuellen Stunde oder für den Resttag; die Eltern müssen das Kind abholen oder das Kind ist unter Aufsicht im Flur, am Büro etc. Die Lehrkraft spricht mit dem Kind uns/oder mit den Eltern.
Wenn diese Vorfälle sich häufen, wird die Klassenkonferenz über Ordnungsmaßnahmen beraten (hier werden die Eltern angehört und bekommen einen Bescheid).
Auch hier gibt es Verweise etc. und dann die Maßnahme Ausschluss vom Unterricht (1 Tag bis 14 Tage). Wenn das nicht hilft kommen die Stufen „Androhung vom Schulausschluss, Schulausschluss (= Entlassung aus dieser Einrichtung und Überweisung in eine andere Schule), die letzte Stufe: Verweisung von allen Schulen des Bundeslandes.
Das kann aber eine Schule nicht mehr entscheiden, hier sind vorgesetzte Behörden zugezogen. Es sind Verwaltungsakte und sie können daher angefochten werden und ggf. vor dem Verwaltungsgericht landen.
Erzieherische Einwirkung: die härteste Maßname - Ausschluss vom laufendem Unterricht. Die Schule versucht durch „weiche“ Maßnahmen über Einsicht und Sanktionen das Verhalten zu beeinflussen. Jede Lehrkraft muss dies zuerst versuchen und auch dokumentieren.
Ordnungsmaßnahme: Ausschluss vom Unterricht, Entlassung von der Schule, Verweisung von allen Schulen. Das sind Strafen, die erst nach der Einwirkung ergriffen werden.
Wann geschieht dies: Kind stört durch rufen, raufen etc. den Unterricht; Kind macht keine Hausaufgaben; das Kind kommt zu spät in die Klasse, das Kind verlässt die Klasse, den Hof - in der Pause mobbt, schlägt etc. das Kind andere Personen etc.
Hallo,
nicht zu verwechseln sind Verweise (schriftliche Ermahnungen) und Schulverweise (befristeter bzw. unbefristeter Ausschluss).
Ich hatte beide Wörter bisher gleich definiert, das kann aber bestimmt nach Bundesland in der Terminologie unterschiedlich sein.
Am besten mal im Schulgesetz des entsprechenden Bundeslandes unter Ordnungsmaßnahmen suchen. Da gibt es ein abgestimmtes Raster nach aufsteigenden Maßnahmen…
Grüße,
Birgit
Ein Schulverweis ist nichts anderes als eine Ordnungsmaßnahme. Vorfälle werden dadurch dokumentiert und die Eltern offiziell informiert. Da normalerweise keine weitreichenden Auswirkungen zu erwarten sind, bestehen keine gesetzlich geregelten Klage- oder Widerspruchsmöglichkeiten. Dennoch gelangen Schulverweise in die Akte des Schülers und können eventuell spätere Schulwechsel negativ beeinflussen.
Für einen Schulausschluss ( befristet/unbefristet) wird eine Klassenkonferenz einberufen.Einem unbefristeten Schulausschluss geht in der Regel ein Ausschluss auf Zeit voraus ( 1Tag, 3 Tage,5 Tage).
Fragen beantwortet dir aber auch sicher die Elternvertretung oder die Schulleitung.