Unter den Sonst. Verb. müssen ja auch die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten gebucht werden, also somit auch Aufwendungen, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen. Das wären doch aber auch ganz „normale“ Lieferantenrechnungen, z.B. Re vom 20.12., die erst im Januar gezahlt wird, aber dann würde ja gar nichts unter Verb. aus LuL fallen. Also wo ist der Unterschied?
Hi
wenn mich nicht alles täuscht, musst du die Rechnung im Alten Jahr unter Verb. aus LuL buchen (in sonst. Verb.) und in das neue Jahr abgrenzen. Die Zahlung erfolgt dann im neuen Jahr aus sonst.Verbindlichkeiten zahlen
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Sonst. Verbindlichkeit vs. Verbindlichkeit aLuL
Hi !
Unter die Verbindlichkeiten aLuL fallen standardmäßig alle Verbindlichkeiten, die mit dem originären Geschäftsbetrieb in Zusammenhang stehen. Bei einem Autobauer z.B. die Beschaffung der Einzelkomponenten.
Daneben fallen aber auch andere Leistungen an. Mir fallen hier unter anderem Versicherungen, Steuerberater, Löhne ein. Diese Positionen zählen nicht zu Verb. aLuL und sind daher in der gesonderten Position „Sonstige Verb.“ zu erfassen.
BARUL76
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Hallo,
und ich hab immer gedacht das bezieht sich auf die Sache um die es sich handelt. Z. B. bekomme ich Büromaterial als Autohersteller (um beim Beispiel zu bleiben) „geliefert“ und deshalb sind es Verb. aus L u L.
Dann ist das falsch?
Dann hat rein theoretisch ein Dienstleiter so gut wie nie Verbindl. aus L u L, sondern immer nur sonsige Verbindl?
Dann kann ich ja auch gar keine OPOS buchen? Das wäre doch undenkbar!
Wenn gerade unser Autohersteller sein Büromaterial alles über sonst. Verbindl. bucht, wer um gotteswillen stimmt dieses Konto ab?
Fragende Grüße von Soni