Leider habe ich die Befürchtung dass ich Dir da nicht sehr viel helfen kann, da ich eigentlich nur mit den Berührungspunkten zu tun habe. Ich versuche es trotzdem einmal:
Den größten Unterschied sehe ich darin dass das Sozialrecht für alle gilt und auch alle betrifft, das Arbeitsrecht zwar auch für alle gilt aber nur die Leute betrifft die einer Beschäftigung (egal ob angestllt oder selbständig) nachgehen bzw. eine Beschäftigung ausüben.
Berührungspunkte zum Arbeitsrecht gibt es so viele dass dies hier den Rahmen sprengen würde. Aber hier ein paar Beispiele:
die ganzen Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung)
Regelungen zu Schwerbehinderten und gleichgestellten (Sonderurlaub, Kündigungsschutz)
die gesetzliche Unfallversicherung (fahrten zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause)
Regelungen zum Arbeitslosengeld 1 (Berechnung der Höhe der Arbeitslosenhilfe)
usw.
Ich hoffe ich konnte damit wenigstens etwas helfen.
Als kleinen Tipp hätte ich noch folgende Internetadresse: www.gesetzeiminternet.de (Seite vom Justizministerium). Dort sind alle Gesetze aufgelistet.
das Sozialrecht ist ein zwingendes einklagbares
Recht welches für jeden deutschen Bundesbürger
gilt unabhängig von seinem sozialen Status und
seiner Herkunft. Das Sozialrecht soll das Un-
gleichgewicht von „Arm“ und „REICH“ durch einen
sogenannten Nachteilsausgleich…berücksichtigen.
Das Arbeitsrecht ist ein eigenes Rechtsgebiet, stellt eine eigene Gerichtsbarkeit dar, dass
sich ausschliesslich mit Fragen aus dem Arbeitsleben
beschäftigt, wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind
(siehe Kündigunsschutzgesetz)können bei Streiigkeiten
die Gerichte angerufen werden.
ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und dieser Unterschied wurde nicht erfragt
ich danke dir sehr für deine detailierte Antwort, sie wird mir
sehr helfen, jedoch habe ich die Klausur schon geschrieben und
dieser Unterschied wurde nicht erfragt
Danke nochmal an alle die mir geholfen haben.
Gruß
Hallo Paul,
das habe ich sehr gern für Dich ausgearbeitet.
Ich habe als Personalfachkauffrau…den Schwerpunkt
Arbeitsrecht…vor mittlerweile 28 Jahren studiert,
ein sehr spannendes Gebiet !
Und ein überschaubares Arbeitsgebiet…wichtig dabei
ist lieber Paul, dass Du Dir die aktuellen Gesetzes-
texte in Taschenbuchform besorgen solltest…
wie zum Beispiel…: das Kündigungsschutzgesetz
das Mutterschaftsgesetz
das Betriebsverfassungsgesetz
und etliche mehr die im engsten Sinne mit der
Beschäftigung von Arbeitnehmern zu tun haben.
Diese Ausgaben findest Du oftmals in 3 bis 4
Taschenbuchformen…dann hast du alle Exemplare
komplett und kannst Dich mit den Gesetzen auf einen
konkreten Fall hin „schlau“ machen, in Form einer
wissenschaftlichen Ausarbeitung.
Dies ist alles im Grunde nicht wirklich schwer…dabei
spielt die Übung eine zentrale Rolle, je öfter Du
Fallbeispiele bearbeitest desto mehr bist Du in
der Sache und es fällt Dir später kinderleicht.
Als BWL’er wirst Du auch im Bereich Wirtschaftrecht
in das wissenschatliche Ausarbeiten eingeführt, da
kann es sehr hilfreich sein, wenn Du Dich mit dem
„kleineren Bereich“ des Arbeitsrechts…schon mal
in die Materie einarbeitest.
Nur ein Rat von mir…
Ich wünsche Dir viel Freude beim studieren
und
eine gute Note in der geschriebenen Klausur