Liebe/-r Experte/-in,
ich bin clemens und werde im mai vater. meine freundin und mich interessiert, worin der unterschied zwischen einer ehe und einer „normalen“ partnerschaft in bezug auf die zahlung von steuern bestehen.
steht man als uneheliche germeinschaft prinzipiell schlechter da?
kann man die klasse wechseln oder nicht?
müssen beide bei der steuererklärung das kind angeben oder nur der, der das kindergeld überwiesen bekommt?
vielleicht gibt es eine seite im netz, die das gut erklärt, ich habe sie noch nicht gefunden.
vielen lieben dank im voraus!
ciao,
clemens
hallo,
der unterschied bestht ind er Anwendung von verschiednen Steuertabellen, wbei die steuertabelle für verheiratet günstiger ist. Wenn man nciht verheiratet ist, kann man auch nciht die Klasse wählen, ausser man ist allenerziehend (das heisst nur der erlternteil und das kind sind inde rwohnung gemeldet). Auch bei gleichgeschlechtlichen Ehen werden diese nach ledigen „Tarif“ abgerechnet.
bei der Erklärung wird das Kind bei beiden angegeben, das erhaltene Kindergeld wird entpsrechend hälftig in der Anlage Kind eingetragen… Hat die mutter des Kindes kein einkommen, wohnt sie aber mit dem kindesvater zusammen, so kann der kindesvater, wenn sie n ciht verheiratet sind, unterhaltskosten in Höhe von 640 € pro monat ab geburt des Kindes geltend machen
da das ganze doch relativ umfangereich ist und viel geld verloren gehen kann rate ich dringend den gang zum lohnsteuerhilfeverein oder steuerberater
guß
sven
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin clemens und werde im mai vater. meine freundin und
mich interessiert, worin der unterschied zwischen einer ehe
und einer „normalen“ partnerschaft in bezug auf die zahlung
von steuern bestehen.
steht man als uneheliche germeinschaft prinzipiell schlechter
da?
kann man die klasse wechseln oder nicht?
müssen beide bei der steuererklärung das kind angeben oder nur
der, der das kindergeld überwiesen bekommt?
vielleicht gibt es eine seite im netz, die das gut erklärt,
ich habe sie noch nicht gefunden.
vielen lieben dank im voraus!
ciao,
clemens
Hallo,
bei einer ehe gibt es den sog. splittingvorteil da lt. verfassung die ehe ein förderungswürdiges gut ist, ist sie steuerlich besser gestellt als die eine normale partnerschaft…
solange deine partnerin nichts verdient bzw. später arbeitet hast du m.e. gravierende nachteile da ihr beide in der steuerklasse 1 bleibt.
In der steuerklasse 3 (für verheiratete) sparst du in etwa 20-50 % lohnsteuer pro jahr allerdings zahlt dann deine frau für ihre halbtagsstelle mehr steuern.
wenn ihr beide voll arbeitet wird der unterschied immernoch da.
bsp. zu versteuerndes einkommen 60.000 €
> ehegattensplitting: 11.404 € eink.st.
> partnerschaft: 17.150 €
in der steuererklärung müssen beide das kind angeben aber nur zur mit dem hälftigen kinderanspruch.
für weitere fragen würd ich dir raten, einen steuerberater oder einen lohnsteuerhilfering zu kontaktieren.
kleiner tipp am rande: nicht wegen der steuer heiraten… geht immer schief
Hallo Clemens,
herzlichen Glückwunsch zu eurem Nachwuchs.
Also, wenn ihr verheiratet seit, dann werden eure Einnahmen zusammen gerechnet und zusammen versteuert. Dies bringt Vorteile, wenn z.B. einer mehr als der andere verdient.
Da deine Frau z.Zt. wahrscheinlich Elterngeld bezieht muss ich hier darauf hinweisen, dass dies dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es heißt, das es nicht besteuert wird, aber der Steuersatz erhöht wird und das Zu versteuernde Einkommen mit diesem höheren Satz multipliziert wird. Ist in der Regel dennoch günstiger, weil ja die regelmäßigen Einnahmen der Frau fehlen.
Wenn ihr nicht heiratet, dann bekommt deine Frau nicht den Haushaltsfreibetrag, weil ihr wohl zusammen in einer Wohnung lebt und alles zusammen bezahlt - wie Ehepartner eben.
Die Zusammenveranlagung kann durchgeführt werden, wenn nur an einem Tag im Jahr die Voraussetzungen der Ehe vorliegen.
Bei der bisherigen Einzelveranlagung kann grds. nur einer die Steuerklasse 2 beantragen, aber dies geht bei euch nicht, da ihr ein eheähnliches Verhältnis habt. Also kein Steuerklassenwechsel.
In der Steuererklärung sollten beide das Kind angeben, da dir das halbe Kindergeld angerechnet wird. Es steht dir auch zu, nur wird es aus Vereinfachungsgründen an die Mutter weitergeleitet. Denn es soll vorkommen, dass die Eltern sich verstritten haben und der Vater das Geld für das Kind nicht weiterleitet.
Eine Seite hierzu im Internet kann ich dir leider nicht nennen.
hi sven,
viele lieben dank für die schnelle antwort!
ciao,
clemens
hi,
danke für die glückwünsche und die schnelle antwort!
ciao,
clemens
hi elmar,
danke dir für die schnelle antwort!
ciao,
clemens