Hallo!^^
Ich muss eine wissenschaftliche Abhandlung zu oben genannten Thema schreiben. Nach einiger Internetrecherche musste ich leider feststellen, dass mir der Unterschied zwischen Teilzeitarbeit und Kurzarbeit nicht ganz klar ist. Ich erkläre ganz kurz wie ich es verstanden habe: Teilzeitarbeit : unbefristetes Arbeitsverhältnis (damit meine ich es wird nichts darüber gesagt wann der Arbeitsvertrag ausläuft) + man arbeitet selbstverständlich weniger als andere Menschen imselben Beruf.
Kurzarbeit : Befristetes Arbeitsverhältnis (also z.B. es steht von vorneherein fest dass man nur 3 Monate wo arbeitet und der Vertrag dann ausläuft).
Gibt es rechtlich gesehen einen Unterschied? Ist eigentlich beides ein atypisches Arbeitsverhältnis oder?
Ihr könnt mich gerne korregieren wenn ich falsch liege! Ich bitte darum!
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Andreas
Hallo,
ich glaube, du hast Kurzarbeit völlig falsch verstanden.
Es gibt zunächst eine Regelarbeitszeit als Bezugsgröße für „Vollzeit“.
Teilzeit heißt nicht anderes, als dann man eben weniger als die Regelarbeitszeit (VOllzeit) arbeitet. Eine Befristung spielt dabei keine Rolle, es kann befristet oder unbefristet sein. Der Grund für eine Teilzeitarbeit kann darin liegen, dass die Tätigkeit in der reduzierten Arbeitszeit komplett ausgeführt werden kann oder der Arbeitnehmer aus privaten Gründen weniger Stunden arbeiten will.
Kurzarbeit ist ein „Arbeitsmarkinstrument“ für Krisenzeiten - der Arbeitgeber kann die Regelarbeitszeit mit Lohnkürzung vorübergehend (also befristet) für alle herabsetzen aus wirtschaftlichen Gründen, dabei gibt es Zuschüsse vom Arbeitsamt für die Lohnzahlung.
Beatrix
Hallo!
Danke für deine Antwort mir war dieser Unterschied einfach nicht ganz klar. Ich habe versucht es zu verstehen. Jetzt ist mir dieser Unterschied auch klar^^
LG Andreas