Unterschied Teilzeitarbeit / Teilzeitbeschäftigung

Hallo zusammen!

Es geht um einen Kommentar zu § 86 LBG NW und um § 3 EZVO NW.

Zitat aus dem Kommentar:

„Eine Teilzeitbeschäftigung oder Teilzeitarbeit lassen die Elternzeitverordnungen in dem nach… Eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Dienstherrn oder Arbeitgeber…“

Zitat aus § 3 EZVO NW:

"Teilzeitbeschäftigung oder Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit darf die Beamtin oder der Beamte

a) Teilzeitbeschäftigung unter den Voraussetzungen des § 85a des Landesbeamtengesetzes, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht übersteigt, oder
b) Teilzeitarbeit, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden nicht übersteigt,

mit Zustimmung der oder des Dienstvorgesetzten auch bei einem anderen Dienstherrn oder einer anderen Arbeitgeberin oder einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige oder als Selbstständiger i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 3 LBG leisten. Die oder der Dienstvorgesetzte kann diesen Antrag nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden dienstlichen Gründen schriftlich ablehnen."

Kann mir jemand erklären worin der Unterschied zwischen Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitarbeit liegt???

Danke schonmal

Gruß
Bernie

Hallo Bernhard,

Kann mir jemand erklären worin der Unterschied zwischen
Teilzeitbeschäftigung und Teilzeitarbeit liegt???

Vielleicht erschließt sich das aus diesem Landesbeamtengesetz, was erwähnt wurde?

Beamtenrecht ist was anderes als Arbeitsrecht.

MfG

Hallo…

Nein, es erschließt sich mir leider nicht aus dem Landesbeamtengesetz…sonst würd ich ja nicht fragen :wink:

Es gibt hier leider kein Forum zum Beamtenrecht und unter Arbeitsrecht passt meine Frage daher immer noch am Besten.

Gruß
Bernie