Unterschied UG haftgsbeschr. und UG & Co. KG?

Hallo, folgende Fragen:

Es geht um ein seit mehreren Jahren erfolgreiches Einzelunternehmen im Bereich Kunststoffbe- und verarbeitung (Modellbau). (Weder Angestellte noch Teilhaber.)
Aufgrund der Haftung und des „guten Namens“ soll eine andere Geschäftsform gewählt werden. Die Wahl fiel/fällt auf die UG (haftungsbeschränkt).
Steuerberater rät jedoch zu einer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Worin liegen die Vorteile und/oder Unterschiede?
Warum reicht eine UG „alleine“ nicht aus?
Fallen dann nicht auch doppelte Beiträge an die IHK/Genossenschaft an?
Über eine verständliche Auskunft (quasi in einfachen Worten) würde ich mich sehr freuen.

Warum lässt man sich das nicht vom StB erklären, dafür wird er schließlich bezahlt!

Unterschied UG (haftbeschr.) und UG & Co. KG?
Sieht so aus als könne er das nicht erklären. Daher die Frage.

Das Problem ist, dass hier wahrscheinlich keiner sagen kann, WARUM in diesem Fall die UG haftungsbeschränkt & Co KG der UG haftungsbeschränkt vorzuziehen ist.
Generell finde ich persönlich ja, dass „UG haftungsbeschränkt“ und „guter Name“ nicht zusammenpassen.

ich würde mal vermuten, da die UG Haftungsbeschränkt ebenfalls eine Kapitalgesellschaft ist (bitte berichtigen wenn falsch) und eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Personengesellschaft ist, hat man unter anderem bei der Gewerbesteuer einen Vorteil (24.500 EUR Freibetrag für Personengesellschaften)

Ansonsten sollten weitere Gründe wirklich vom Steuerberater erklärt werden. wenn dieser das vorschlägt, sollte er wissen wieso

Kapitalgesellschaft & Co. KG
Hi !

Dass Steuerberater auf eine „Kapitalgesellschaft & Co. KG“ abfahren stammt noch aus Zeiten, in denen die Gewerbesteuer nicht auf die Einkommensteuer anrechenbar war und man hier tatsächlich auch nach Abzug aller doppelten Kosten (2 Jahresabschlüsse, 2 Steuererklärungen, 2 x Beiträge IHK, …) noch einen Liquiditätsvorteil hatte.

Heutzutage dürfte das Modell in den allermeisten Fällen keinen Vorteil mehr versprechen. Der steuerliche Berater kann ja aber mal eine Beispielrechnung aufmachen, in welcher Höhe sich tatsächlich

  • auf der einen Seite „Steuern sparen“ lassen
  • und auf der anderen Seite die zusätzlichen Kosten verhalten.
    Wenn dann unterm Strich die beiden Gesellschaften immer noch günstiger kommen, kann man sich sicherlich dafür entscheiden.

Bei Modellen, die ich bisher durchgerechnet hatte, hat sich allerdings noch nie eine Liquiditätsvorteil für eine „Co. KG“ ergeben. Kann aber auch damit zusammenhängen, dass ich nur von Gewinnen bis unter € 100.000 im Jahr ausgegangen bin.

BARUL76

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Hallo,

die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist eine Personengesellschaft. Bei dieser kann man Privatentnahmen und P-Einlagen tätigen.
Dies ist ein Vorteil, der gegenüber der UG (…) erheblich ist.

Die UG (…) dient ja bei der KG nur als Komplementär. Insofern braucht man da nicht viel buchen. Eine Haftungsvergütung reicht doch aus, oder? Sollte so etwas wegen einem doppelten IHK-Beitrag scheitern?

Wenn Waren (hier vielleicht Stoffe) in größeren Mengen zur Verarbeitung angeschafft werden (der Betrieb scheint ja zu wachsen), dann sollte man sich auch mal überlegen ob anstatt der UG (…) eine GmbH nicht sinnvoller wäre.
Man wäre doch mit jedem größerem Wareneinkauf überschuldet.

gruß