Unterschied Wiederbeschaffungswert und Zeitwert

Hallo ins Forum,
was mich mal interessieren würde:

Warum gibt es bei Versicherungen folgende Unterschiede:

Haftpflichtversicherung: Zeitwert
Hausratversicherung: Wiederbeschaffungswert

???

Grüße vom Wichtel

Weil es bei der Hausratversicherung um die Wiederherstellung des Zustandes geht und bei der Haftpflichtversicherung um den Ersatz eines Schadens.

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Hallo!

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Neupreis einer Sache, z.B. einem Kleiderschrank in Hausrat.
Was kostet ein vergleichbarer Schrank zur Zeit im Handel.
Und hier kommt die Preisentwicklung ins Spiel ! Der Wiederbeschaffungspreis kann im Einzelfall auch mal billiger werden als das was man für Jahren oder Jahrzehnten bezahlt hatte.
denke mal an Unterhaltungselektronik oder Handy/Smartphone

Auch muss man daran denken, dass es für Hausratssartikel nur einen begrenzten Markt für Gebrauchtwaren gibt. Für manches gar keinen.
Also nimmt man Neuware zum aktuellen Preis = Wiederbeschaffungswert.

Beim Zeitwert geht es um den Wert der Sache am Schadenstag.
Also was kostet ein 6 Jahre alter Golf VI mit der Ausstattung und dem Motor in dem Erhaltungszustand im Gebrauchthandel.
Hier spielt also der damalige Neupreis eine untergeordnete Rolle.

MfG
duck313

Danke!

Aber warum unterscheidet man bei diesen Versicherungsarten?

Weil es bei Haftpflicht um Fremdschäden geht, also es ist jemand „Schuld“ und muss haften. Und da ein Geschädigter nicht an dem Schaden „verdienen“ darf muss man den Schaden(bei Sachen) auf den Zeitwert bemessen.

Wenn Du fragst warum bei Hausrat anders ? Nun, man hätte das auch ebenso regeln können, es ist ja kein Gesetz was dem entgegensteht. Meines Erachtens nach hat das rein praktische Gründe, man kann den Schaden einfacher bemessen und regulieren.

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Vielen Dank!

Ist nicht ganz richtig.
Die Hausratversicherung leistet nach dem Neuwert.
Bedeutet was der beschädigte Gegenstand neu kosten würde.

Bei der Haftpflichtversicherung wird lediglich der Wert abgedeckt der nach dem bürgerlichen Gesetzbuch zu zahlen ist. Also den Zeitwert.

Den Begriff Wiederbeschaffungswert kennt man aus der Kfz-Versicherung.

Wiederbeschaffungswert | Gabler Versicherungslexikon (versicherungsmagazin.de)