Unterschied Zuwanderer - Migranten

Hallo alle miteinander,
kann mir jemand den konkreten Unterschied zwischen Migranten und Zuwanderern nennen? Also ist evtl eine (Unter-)gruppe bei dem einen Begriff ausgeschlossen und bei dem anderen nicht? Es geht konkret um die polizeiliche Kriminalstatistik und den periodischen Sicherheitsbericht der Bundesregierung. Und hier um das Problembewusstsein im Hinblick auf Definitionsbemühungen und Probleme bei der Konsitution bzw. Konstruktion der Phänomene. ALso, dass man junge Türken mit Geburt und AUfwachsen in Deutschland nicht mit jungen Deutschen, die ethnisch türkischer Herkunft sind und noch in der Türkei geboren wurden, mit jungen Holländern, die in NRW leben, und selbige wiederum mit jungen Spätaussiedlern aus Kasachstan „vergleichen“ kann.
Ich bedanke mich schon einmal im voraus für eure Hilfe!!!
Beste Grüße,
Kathrin

Hallo, Kathi,
schwierig, weil der allgemeine Sprachgebrauch recht schwammig und unpräzise ist.

„Migrant“ heißt zunächst nichts anderes als „Wanderer“ (von lat. „migrare“ = „wandern“).

Wenn ich mich daran festbeiße, ist ein Migrant einer, dessen Bleibens ich mir nicht gewiss sein kann. Bei einem „Zuwanderer“ hingegen setze ich die Absicht des Bleibens voraus.

In dem von Dir vorgegebenen Szenario könnte man also unterscheinden in

Dass die Art der Sozialisation im letzteren Fall durchaus unterschiedlich sein kann, wird klar, wenn man betrachtet, dass - unabhängig von der tatsächlichen Staatsbürgerschaft - sich religiöse und ethische Grundsätze durch Erziehung und Vorbild der Eltern und des engeren sozialen Umfeldes erst im Laufe mehrerer Generationen an die der „Urbevölkerung“ anpassen. Dass dieser Vorgang der Integration durch geeignete Massnahmen gefördert oder behindert werden kann ist auch klar.

Gruß
Eckard

Bezeichnungen für Immigranten
Hallo, Kathrin

‚Migranten‘ werden unterschieden in ‚Immigranten‘ (‚Einwanderer‘) und ‚Emigranten‘ (‚Auswanderer‘).

Wer mit Pass einreist ist (für 3 Monate) ein ‚Tourist‘, auch, wenn er Arbeit sucht.
Wer ohne Pass einreist, ohne ein Asylgesuch zu stellen, ist ein ‚Sans-Papier‘ (meist Schwarzarbeiter).

Wer zwecks Asyls einreist – mit oder ohne Pass – ist ein ‚Asylsuchender‘.
Wenn er das Asylgesuch gestellt hat, ist er ein ‚Asylbewerber‘, so lange dieses hängig ist.
Wenn er Asyl erhalten hat ist er ein ‚Anerkannter Flüchtling‘ (mit Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung).
Wenn kein Asyl gewährt werden kann und eine Ausreise nicht zugemutet werden kann, wird in Härtefällen
eine ‚vorläufige Aufnahme‘ angeordnet.

Gruss
Adam