Unterschied zw. Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten

Guten Tag,
im Vordiplom werde ich wahrscheinlich nach dem Unterschied zwischen Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten gefragt. Leider werden beid Begriffe immerwieder synonym verwendet. Wo liegt der Unterschied?

Hallo,

im Vordiplom werde ich wahrscheinlich nach dem Unterschied
zwischen Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten gefragt. Leider
werden beid Begriffe immerwieder synonym verwendet. Wo liegt
der Unterschied?

es sind Synonyme. DAs Wort Lohnzusatzkosten ist vor ca. 20 Jahren entstanden, weil die Verwender darauf hinweisen woll(t)en, daß es sich dabei aufgrund der Höhe/des Anteils für den Arbeitgeber nicht mehr um Neben kosten handelt.

Gruß
Christian

Hallo,

im Vordiplom werde ich wahrscheinlich nach dem Unterschied
zwischen Lohnzusatz- und Lohnnebenkosten gefragt. Leider
werden beid Begriffe immerwieder synonym verwendet. Wo liegt
der Unterschied?

es sind Synonyme. DAs Wort Lohnzusatzkosten ist vor ca. 20
Jahren entstanden, weil die Verwender darauf hinweisen
woll(t)en, daß es sich dabei aufgrund der Höhe/des Anteils für
den Arbeitgeber nicht mehr um Neben kosten handelt.

Das klingt erstmal plausibel. Da man aber an dieser Hochschule offensichtlich eine Unterscheidung vornimmt (wir haben ja eine Freiheit der Lehre, also kann wohl auch jeder solche Sachen definieren, wie er lustig ist) sollte man vielleicht nochmal in den Vorlesungsunterlagen u.ä. nachschauen, wie dort die Definitionen sind. Vielleicht kann man auch einfach nochmal beim Prof. oder anderen Kommilitonen nachfragen.
Vielleicht handelt es sich um eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen und freiwilligen Zusatz/Nebenkosten. Wäre aber eben nur eine Möglichkeit. Ebensogut wäre es möglich, dass es sich hier um Begrifflichkeiten in der Kostenrechnung handelt.
Also einfach mal nachfragen.

Gruß

Hallo ElBuffo,

Lohnnebenkosten bezieht sich auf Abgaben für Sozialleistungen und ist eher ein Begriff politischer Prägung. Die Lohnzusatzkostn sind betriebeswirtschaftlich geprägt und beinhalten neben den direkten Lohnkosten auch Kosten, die zusätzlich anfallen, wie etwa Krankheits- und Urlaubstage, Schlechtwetterzulage,Weihnachtsgeld, Urlaubszulage etc.

Mehr Details dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnnebenkosten

Gruß, Sausewind

Hallo ElBuffo,

Lohnnebenkosten bezieht sich auf Abgaben für Sozialleistungen
und ist eher ein Begriff politischer Prägung. Die
Lohnzusatzkostn sind betriebeswirtschaftlich geprägt und
beinhalten neben den direkten Lohnkosten auch Kosten, die
zusätzlich anfallen, wie etwa Krankheits- und Urlaubstage,
Schlechtwetterzulage,Weihnachtsgeld, Urlaubszulage etc.

Also sind wir nach wie vor da, dass es keine eindeutig definierte Abgrenzung zwischen den Begrifflichkeiten Zusatz- und Nebenkosten gibt.
Wo will man den bitte die Bezahlung von Krankheits- und Urlaubstagen einordnen? Enstehen die nun zusätzlich oder nebenbei. Oder gehören sie nicht von vorhnhinein zu den Lohnkosten?
Der Link zu Wikipedia hilft ja nun auch nicht weiter. Wie heißt es dort: Das (unternehmernahe) Institut iw-Köln spricht nicht von Lohnnebenkosten, sondern von Personalzusatzkosten.
Alle Klarheiten beseitigt.
Also muss sich der Vordiplomer schlau machen, welcher Definition der Prof. nahesteht. Vielleicht ist aber auch die Aufgabe, selbst eine Abgrenzung vorzunehmen. Bei einem Studium sollen ja nicht wie in der Hauptschule einfach stupides Faktenwissen abgefragt werden (behaupte ich jetzt mal). Und gerade die sind in den Sozialwissenschaften eher dünn. Da wird schön rumdefiniert.

Kann man übrigens auch sehr schön daran erkennen, wer hier wie Armut definiert.
Sollte mich nicht wundern, wenn hier Gregor zu einer anderen findet als Karl Theodor. Und beiden haben wahrscheinlich recht.

Gruß

Hallo ElBuffo

Also muss sich der Vordiplomer schlau machen, welcher
Definition der Prof. nahesteht. Vielleicht ist aber auch die
Aufgabe, selbst eine Abgrenzung vorzunehmen.

Was glaubst Du wohl, was zutrifft? Sicherlich beides, zum einen sollte man wissen, was der Prof. so meint und zum anderen hat es noch nie geschadet, sich selber Gedanken zu machen. Das wäre eigentlich eines der Ziele der Uni.

sollen ja nicht wie in der Hauptschule einfach stupides
Faktenwissen abgefragt werden (behaupte ich jetzt mal). Und
gerade die sind in den Sozialwissenschaften eher dünn. Da wird
schön rumdefiniert.

Das „dünn“-Argument verstehen ich nicht. Gerade, wenn es keine eindeutigen Definitionen gibt zeigt es doch, dass es keine dünne Materie ist, die sich mit einem Satz definieren lässt. Wie immer, es kommt darauf an.

Ich vermute, bei Dir festigt sich gerade die Erkenntnis, dass gerade die Kostenrechnung keinen naturwissenschaftlichen Gesetzmässigkeiten unterliegt sondern im Großen und Ganzen definierten Regeln. So kann es durchaus sein, dass jemand aufgrund anderer Regelinterpretation einen Gewinn errechnet, wo Du vielleicht einen Verlust ausrechnen kannst.

Zurück zu den Lohnnebenkosten. Ich denke auch, dass der Begriff Zusatzkosten besser ist als Nebenkosten, weil sie zusätzlich zu den direkten Kosten anfallen. Was da alles enthalten ist, hängt von der Tätigkeit und Branche ab: handelt es sich um eine Baustelle, wo es ein Schlechtwetterzulage gibt oder ist es ein Projektgeschäft, bei dem es Spesen und Diäten gibt usw.

Ob es sich nun um Lohn- oder Gehaltskosten handelt, hängt davon ab, wer die Arbeit erledigt. Ich nehme an, als angehender Betriebswirt kennst Du den Unterschied zwischen Lohn und Gehalt, oder?

Fazit: es geht weniger darum, Recht zu haben, sondern um den Umstand, was in einer Kalkulation enthalten sein sollte. Ich habe den Eindruck, dass Dir ein paar Stunden Vorlesung nicht schaden könnten.

Gruß, Sausewind

Hallo,

Ich vermute, bei Dir festigt sich gerade die Erkenntnis, dass
gerade die Kostenrechnung keinen naturwissenschaftlichen
Gesetzmässigkeiten unterliegt sondern im Großen und Ganzen
definierten Regeln. So kann es durchaus sein, dass jemand
aufgrund anderer Regelinterpretation einen Gewinn errechnet,
wo Du vielleicht einen Verlust ausrechnen kannst.

Das kann schon allein bei der Gewinnberechnung nach Steuer- oder Hndelsrecht passieren.

Zurück zu den Lohnnebenkosten. Ich denke auch, dass der
Begriff Zusatzkosten besser ist als Nebenkosten, weil sie
zusätzlich zu den direkten Kosten anfallen. Was da alles
enthalten ist, hängt von der Tätigkeit und Branche ab: handelt
es sich um eine Baustelle, wo es ein Schlechtwetterzulage gibt
oder ist es ein Projektgeschäft, bei dem es Spesen und Diäten
gibt usw.
Ob es sich nun um Lohn- oder Gehaltskosten handelt, hängt
davon ab, wer die Arbeit erledigt. Ich nehme an, als
angehender Betriebswirt kennst Du den Unterschied zwischen
Lohn und Gehalt, oder?

Den sollte man auch so kennen, meine ich. Mir fällt nur gerade nicht der Zusammenhang zur Frage Lohnneben- und Lohnzusatzkosten ein. In den allermeisten Fällen meint man dabei Neben- oder eben Zusatzkosten für beide Formen des Arbeitsentgeltes. Möglicherweise liest man deshalb auch schon mal etwas von Personal(neben/zusatz)kosten.

Fazit: es geht weniger darum, Recht zu haben, sondern um den
Umstand, was in einer Kalkulation enthalten sein sollte. Ich
habe den Eindruck, dass Dir ein paar Stunden Vorlesung nicht
schaden könnten.

Auf welchem Recht habe ich bestanden? Interpretiert man hier in eine Frage nicht etwas viel hinein?
Haben wir jetzt eine klare Definition was Lohnnebenkosten von Lohnzusatzkosten abgrenzt?
Ich denke nicht dass sie davon abhängen könnte, ob man sie in der Kostenrechnung als direkte oder indirekte Kosten bezeichnet und auf welcher Ebene man sie ansetzt.

Gruß

Hallo ElBuffo,

offensichtlich ist die Abgrenzung wirklich nicht so eindeutig, wie ich dachte. Nachdem ich zur Sicherheit nach einer glasklaren Definition im Internet gesucht habe, musste ich feststellen, dass die beiden Begriffe Lohnnebenkosten und Lohnzusatzkosten häufig gleichgesetzt weren.

Dann habe ich aber eine Definition gefunden, die abgrenzt: „Hauptbestandteil der Lohnnebenkosten sind die Sozialbeiträge der Arbeitgeber, also vor allem die gesetzlichen Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung. Die Betrachtung des Verhältnisses der Lohnnebenkosten zu den Bruttolöhnen und -gehältern erlaubt einen Vergleich der Lohnnebenkosten unabhängig vom Lohnniveau der einzelnen Mitgliedstaaten. Die hier dargestellten Lohnnebenkosten dürfen nicht mit Lohnzusatzkosten verwechselt werden, welche die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag unter die 40%-Marke senken will. Die Lohnzusatzkosten bezeichnen die Beitragssätze von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur gesetzlichen Sozialversicherung.“ Quelle: Statistisches Bundesamt ([http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/des…](http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Presse/pm/2008/04/PD08 160 624,templateId=renderPrint.psml))

Diese Definition ist nicht ganz identisch mit dem, was ich so bislang darunter verstanden habe. Jetzt würde es mich auch interessieren, wie denn Dein Prof. das so sieht und worauf sich seine Definition stützt. Nachdem es wirklich so unterschiedliche Auffassungen gibt, ist diese Frage berechtigt. Oder schicke ihm ein Mail mit der Frage.

Bis dann,

Sausewind

Also muss sich der Vordiplomer schlau machen, welcher
Definition der Prof. nahesteht. Vielleicht ist aber auch die
Aufgabe, selbst eine Abgrenzung vorzunehmen. Bei einem Studium
sollen ja nicht wie in der Hauptschule einfach stupides
Faktenwissen abgefragt werden (behaupte ich jetzt mal). Und
gerade die sind in den Sozialwissenschaften eher dünn. Da wird
schön rumdefiniert.

Hallo, der Wunsch nach einer „eindeutigen“ oder „richtigen Definition“ (egal wovon) kann schon deswegen nicht befriedigt werden, weil es so etwas nicht gibt. Zu Aristoteles’ Zeiten war der Essentialismus noch in Mode, da bestand Wissenschaft darin, das „Wesen“ eines Tisches (oder von Lohnnebenkosten, oder von Armut) zu ergründen und dann korrekt zu beschreiben. Hat sich in der Moderne erledigt. Seit Popper (Lakatos, Albert) wissen wir, das Begriffe Schall und Rauch sind. Definitionen sind nicht richtig oder falsch, sondern zweckmässig oder nicht. Sie sind dann zweckmässig, wenn sie die Kommunikation fördern - so wäre es seltsam, in einem mikroökonomischen Paper den Begriff „Gleichgewicht“ für etwas anderes als ein Markt-GG oder ein (in der Spieltheoretie) Nash-GG zu verwenden (etwa für das innere Befinden eines Marktteilnehmers), weil kein Fachkundiger das verstehen würde. Allerdings ist das natürlich nicht verboten, sondern erlaubt, wenn der Begriff nur vor der Benutzung definiert wird. So gesehen könnte man in einem Paper über Arbeitsmarktökonomie das, was häufig mit Lohnnebenkosten bezeichnet wird, auch Tisch nennen. Ob man noch allerdings verstanden wird, dieser Frage hat sich schon Herr Keuner bei Brecht gewidmet.

Kopfschüttelnd
scionescire