Guten Tag,
ich würde gerne wissen, was der Unterschied zwischen „materiellrechtlich“ und „prozessrechtlich“ ist? Für eine Hausaufgabe soll ich zwei historische Quellen einmal einer „materiellrechtlichen Analyse“ und einmal einer „prozessrechtlichen Analyse“ unterziehen, aber ich kann mit den beiden Begriffen überhaupt nichts anfangen. Leider bin ich bisher auch noch nirgendwo fündig geworden. Vielleicht weiß ja jemand von ihnen bescheid. Dies würde mir sehr weiter helfen.
MfG
Queenmillenia
Das materielle Recht beschäftigt sich mit der Frage, wer gegen wen welchen Anspruch hat. Das prozessuale Recht regelt, wie man einen solchen Anspruch durchsetzt.
Das BGB etwa enthält materiell-rechtliche Regelungen. Es gewährt z.B. demjenigen, der von einem anderen vorsätzlich an der Gesundheit geschädigt wurde, einen Schadensersatzanspruch; gleichzeitig schweigt es sich darüber aus, wie der Geschädigte vorgehen kann, wenn der Anspruchsgegner einfach nicht bezahlt.
Hier hilft dann ein Blick in die Zivilprozessordnung, in der etwa geregelt ist, dass der Anspruchsinhaber eine Klage erheben kann. Die ZPO regelt den Gang des Verfahrens einschließlich einer etwaigen Zwangsvollstreckung.
Levay