Hallo,
grundsätzlich ist das ganz einfach.
Zweckbetrieb bedeutet immer den Betrieb eines körperschaftsteuerbefreiten Vereins, dass hier Umsätze mit dem eigentlichen Zweck des Vereins gemacht werden, eben diese Umsätze die zur Steuerfreiheit geführt haben.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und somit auch körperschaftsteuerpflichtig ist immer ein Nebenbetrieb eines solchen Vereins, also Umsätze die mit dem eigentlichen Zweck nichts zu tun haben.
Beispiel: Gemeinnütziger und somit steuerfreier Verein sind meistens auch die Ortsverbände des Roten Kreuzes. Alle Umsätze was mit dem Zweck Rotes Kreuz bzw. Kranken helfen, transportieren, betreuen usw. fallen unter die Steuerfreiheit.
Macht jetzt so ein Verein z.B. einen Tombolastand auf dem Jahrmarkt auf, dann sind dies steuerpflichtige Umsätze.
Oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, z.B. Kirche veranstaltet ein Fest und einen Tag der offenen Tür. Die Umsätze des Festes sind nicht körperschaftsteuerfrei.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Ich würde z.B. auch unter Wikipedia nachlesen oder ein anderes Steuerlexikon. Zu empfehlen ist in diesem Punkt auch der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung.
MfG
Sven Duwe