Unterschied zw. Zweckbetrieb und Steuerpflichtig

Liebe/-r Experte/-in,
Können Sie mir bitte kurz und knapp den Unterschied zwischen „Zweckbetrieb und steuerpflichtiger Geschäftsbetrieb“ nennen, so dass ich es verstehe? Ich hab mit diesem Thema leider nicht viel am Hut… ich brauche es jetzt aber im Studium.

Danke!

Das ist leider in 2 Sätzen nicht zu beantworten. Es gibt dazu aber eine gut verständliche Broschüre des Finanzministeriums NRW:
Vereine und Steuern (ISBN 978-3-00-024468-8 Buch anschauen)

Hallo,
die Unterscheidung zwischen einem (begünstigten) Zweckbetrieb und einem (nicht begünstigten) gewerblichen Betrieb ist vor allem aus steuerrechtlicher Sicht von Bedeutung. Die gewerblichen Geschäftsbetriebe der gemeinnützigen Vereine unterliegen der Ertragsteuerpflicht und werden jenseits der Freigrenzen besteuert. Zudem kann es zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen, wenn sie dem Verein nach Art und Umfang ein wirtschaftliches Gepräge geben.

Die Einkünfte eines Zweckbetriebs hingegen unterliegein – unabhängig von der Höhe des erwirtschafteten Gewinns – nicht den Ertragsteuern.
Ebenso sind die Umsätze eines Zweckbetriebs meist von der

Umsatzsteuer befreit (§ 4 UStG) oder aber sie unterliegen dem ermäßigten Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG). Damit kann ein Zweckbetrieb eine wichtige (wenn nicht die einzige) Einnahmequelle und ein zentraler Bereich der Verwirklichung der satzungsmäßigen Aufgaben sein

Zweckbetrieb: http://www.steuertipps.de/lexikon/z/zweckbetrieb

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: http://www.steuertipps.de/lexikon/w/wirtschaftlicher…

Beide Begriffe sind relevant bei der Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen (z.B. wenn der örtliche gemeinnützige Feuerwehrverein/Musikverein sein xxx-jähriges Vereinsjubiläum mit einem mehrtägigen Fest und großem Bierzeltbetrieb feiert!).

Diese Bereiche betreffen eingetragene Vereine (ob noch mehr betroffen sind, kann ich nicht sagen)

Ich erkläre es mal kurz am Beispiel eines Schützenvereins:
Es gibt dann immer die Bereiche:

  1. Allgemeiner Vereinszweck
  2. Zweckbetrieb
  3. Wirtschaftlicher Geschäftbetrieb

Was fällt hierunter:

  1. Betrieb des Schiessstandes, Verwaltung der Mitglieder etc.
    Einnahmen sind die Beiträge und evtl. öffentliche Zuschüsse - die sind steuerfrei, bei den Aussgaben kann keine Vorsteuer gezogen werden.
  2. Einkauf und Weiterverkauf von Munition und Schützenuniformen: Beim Einkauf kann ggf. vorhanden VSt gezogen werden. Beim Weiterverkauf müssen aber nur 7% USt abgeführt werden.
  3. Veranstaltung des jährlichen Schützenfestes: VSt kann gezogen werden, auf die Einnahmen ist der volle Steuersatz abzuführen (Ausnahme: Konzertveranstaltungen beim Fest)

MfG
M(ich)a

Liebe Makaay86,
Du bewegst Dich auf dem Feld der Vereinsbesteuerung. Im Gegensatz zu Privatleuten und Firmen teilen z.B. Vereine und andere gemeinnuetzige Einrichtungen (Stiftunegn etc.) ihre Umsaetze in vier verschiedene Geschaeftsbereiche auf:
Ideeler Bereich (z.B. Mitgliedsbeitraege, Spenden)
Vermoegensverwaltung (z.B. Zinsen, Kredite etc.)
Zweckbetrieb (alle Geschaeftsfaelle, die in Uebereinstimmung mit der Zweckbestimmung, allg-. festgelegt in der Satzung, anfallen)
Wirtschaftsbetrieb (Geschaeftsfaelle, die dem [gemeinnuetzigen] Vereinszweck nicht entsprechen, also wenn er z.B. Aktien kauft, auf Gewinn abgezielte, nicht satzungsgemaesse Geschaefte betreibt usw.)

Gruss
Bernhard

Hallo Bernhardt, hab vielen Dank, jetzt kann ich mir etwas darunter vorstellen!
Gute Grüße!

Hallo Micha, das hast du gut erklärt und mir damit weitergeholfen… Danke, martin

Hab vielen Dank!

Sorry,

aber das wär ja einfach. Als ich damals studiert habe, gab es noch Fachliteratur zum nachlesen!!

VG Corinna

Hallo,

am Besten über ein ganz einfaches Beispiel.

Nehmen wir einen Fußballverein.

Der Zweckbetrieb ist der Teil des Vereins, mit dem der Satzungszweck verwirklicht wird, also das Fußballspielen.
Entsprechend sind die Eintrittsgelder für ein Spiel dem steuerlich begünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen.

Stellt der Verein zum Spiel aber auch noch einen Bierwagen und einen Würstchenstand auf, so hat dies nichts mit dem Vereinszweck zu tun und die Erlöse hieraus sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen.

Im Übrigen ist die Abgrenzung nicht immer ganz einfach und die Bereiche können sich vielfach überschneiden, so dass genau diese Frage, meist der Hauptstreitpunkt zwischen Vereinen und dem Finanzamt ist.

Gruß
Lawrence

Hi!

Das ist leider sehr theoretisch, ich weiß, nicht ganz einfach zu verstehen.

Ein Verein ist zunächst mal nicht wirtschaftlich tätig. Das heißt er tritt nicht am Markt auf um damit Geld zu verdienen. Das sind die Bereiche „Vermögensverwaltung“ und „ideeller Bereich“.

Der Zweckbetrieb dient dem Zweck des Vereins, ist aber wirtschaftlicher Natur, das heißt es wird gemacht um Geld zu verdienen aber wichtig!!! dient dem zwekc des Vereins. Bei einem Kunstverein sind das beispielsweise die Eintrittsgelder von Ausstellungen. Bei einem kleineren Sportverein die Eintrittsgelder von sportlichen Veranstaltungen.

Zweckbetrieb deshalb, weil die Durchführung solcher Veranstaltungen in der Satzung geregelt ist. Und nicht ideell, weil es gegen Entgelt ist bzw. Leistung und Gegenleistung in Zusammenhang stehen.

Ein wirtschaftlicher Geschäftsfbetrieb ist ein rein kommerzieller Teil des Vereins. Verkauft der Verein auf der Ausstellung Kaffee und Kuchen, hat das nichts mit dem Vereinszweck laut Satzung zu tun. Es ist reine Gewinnerzielungsabsicht hinter dieser Tätigkeit. Das gleiche ist bei Werbung des Vereins. Z.B. Bandenwerbung eines Sportvereins. Die Leistung - Gegenleistung ist rein wirtschaftlicher Natur und hat nichts mit dem Satzungszweck (Förderung des Sports) zu tun.

Gruß

derschwede77

Hallo,
grundsätzlich ist das ganz einfach.
Zweckbetrieb bedeutet immer den Betrieb eines körperschaftsteuerbefreiten Vereins, dass hier Umsätze mit dem eigentlichen Zweck des Vereins gemacht werden, eben diese Umsätze die zur Steuerfreiheit geführt haben.
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und somit auch körperschaftsteuerpflichtig ist immer ein Nebenbetrieb eines solchen Vereins, also Umsätze die mit dem eigentlichen Zweck nichts zu tun haben.

Beispiel: Gemeinnütziger und somit steuerfreier Verein sind meistens auch die Ortsverbände des Roten Kreuzes. Alle Umsätze was mit dem Zweck Rotes Kreuz bzw. Kranken helfen, transportieren, betreuen usw. fallen unter die Steuerfreiheit.
Macht jetzt so ein Verein z.B. einen Tombolastand auf dem Jahrmarkt auf, dann sind dies steuerpflichtige Umsätze.

Oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, z.B. Kirche veranstaltet ein Fest und einen Tag der offenen Tür. Die Umsätze des Festes sind nicht körperschaftsteuerfrei.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Ich würde z.B. auch unter Wikipedia nachlesen oder ein anderes Steuerlexikon. Zu empfehlen ist in diesem Punkt auch der Anwendungserlaß zur Abgabenordnung.

MfG
Sven Duwe

Hallo, in Definitionen bin ich nicht so gut, sollte man doch aber bei Wikipedia finden. Nur soviel: Betrifft die Vereinsbesteuerung, Zweckbetrieb ist für den Verein wichtig und die Außendarstellung, stpfl. Geschäftsbetrieb konkurriert mit anderen gleichwertigen Betrieben.
Viel Spass noch beim Lernen
P.D.

als Experte für österreichisches Steuerrecht bin ich nicht ganz die richtige Ansprechperson - die Grundzüge sind aber mE hier ganz gut beschrieben http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckbetrieb

mfg
G.Huber

einfach mal bei Google nach Vereinsbesteuerung suchen. Das hat doch chon oft genug einer erklärt.

Hall0 makaay86
siehe mal unter http://www.steuertipps.de/lexikon/z/zweckbetrieb
nach
der Geschäftsbetrieb ist ein reiner voll stuerpflichtiger Gewerbebetrieb
LG Jo