Guten Tag zusammen,
kann mir jemand erklären, worin genau der Unterschied zwischen § 27 Leistungsberechtigte SGB XII und § 41 Leistungsberechtigte SGB XII besteht?
Ich weiß, dass § 27 die Anspruchsgrundlage ist und bei § 41 irgendwas mit Personen bis oder ab 65 Jahren gemeint ist.
Ist es so, dass ich bei § 27 voll erwerbsunfähig sein muss?
Ich weiß es einfach nicht.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.