Unterschied zwischen §27 und §41 SGB XII

Guten Tag zusammen,

kann mir jemand erklären, worin genau der Unterschied zwischen § 27 Leistungsberechtigte SGB XII und § 41 Leistungsberechtigte SGB XII besteht?

Ich weiß, dass § 27 die Anspruchsgrundlage ist und bei § 41 irgendwas mit Personen bis oder ab 65 Jahren gemeint ist.

Ist es so, dass ich bei § 27 voll erwerbsunfähig sein muss?
Ich weiß es einfach nicht.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Hallo,

wenn man die jeweiligen Überschriften der Kapitel bzw. Abschnitte liest, sollte es doch eigentlich klar sein. Aber auch aus dem Text geht es hervor:

§ 27ff SGB XII ist die allgemeine Grundsicherung, wobei bei den Anspruchsberechtigten einzelne Leistungseinschränkungen gegeben sein können.

§ 41ff regelt den Spezialfall der Grundsicherung für Bedürftige im Rentenalter und für Menschen mit voller Erwerbsminderung.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/BJNR3023000…

&Tschüß
Wolfgang