Hallo, Merlinchen
Anweisung kann zudem eine finazielle Bedeutung habe; also im Sinne von „Überweisung“ oder „Scheck“;
_ Anweisung , Privatrecht: Erklärung, durch die der Anweisende einen Dritten (Angewiesener) ermächtigt, für Rechnung des Anweisenden eine Leistung an den durch die A. Begünstigten (Anweisungsempfänger) zu erbringen, und durch die der Anweisungsempfänger gleichzeitig ermächtigt wird, die Leistung im eigenen Namen beim Angewiesenen zu erheben (z.)B. beim Scheck).
© Meyers Lexikonverlag._
Und Weisung hat eine weitere juristische Bewdeutung:
_ Weisung , im Strafrecht, insbes. im Jugendstrafrecht, das Gebot (z.)B. hinsichtlich Ausbildung, Arbeits- oder Lehrstelle und Aufenthaltsort) oder Verbot (z.)B. Lokalverbot) eines Strafgerichts, das die Lebensführung des Jugendlichen regelt.
© Meyers Lexikonverlag._
Vielleicht wird der Unterschied dadurch deutlicher.
Gruß
Fritz