Unterschied zwischen Anweisung und Weisung?

Hallo,

gibt es im Deutschen einen Unterschied zwischen den Wörtern „Weisung“ und „Anweisung“?

Im Russischen gibt es zwischen den Wörtern wohl einen sehr deutlichen Unterschied. Aber wie sieht es in der deutschen Sprache aus?

Die Frage kam eben im Zusammenhang mit dem Thema „Menschliche Arbeit“ und den verschiedenen Formen von Mitarbeit (Reisender, Handlungsvertreter,…) auf.

Viele Grüße
Merlinchen

hi,

eine „anweisung“ ist (etwas freundlich fomuliert) ein befehl in einem nicht (von vornherein) rechtsverbindlichen rahmen.

„weisung“ kenne ich nur als anweisung mit rechtsverbindlichkeit.
hth
m.

Hallo,

gibt es im Deutschen einen Unterschied zwischen den Wörtern
„Weisung“ und „Anweisung“?

Hallo Merlinchen,

eine Weisung MUSS befolgt werden (Untergebene sind weisunggebunden).

Die Anweisung ist schwächer bzw. kann schwächer sein. Es gibt z.B. den etwas altertümlichen Ausdruck „Betriebsanweisung“ anstatt Betriebsanleitung. Das ist dann mehr eine Hilfe als ein Befehl.

Gruss Reinhard

Hallo, Merlinchen

Anweisung kann zudem eine finazielle Bedeutung habe; also im Sinne von „Überweisung“ oder „Scheck“;

_ Anweisung , Privatrecht: Erklärung, durch die der Anweisende einen Dritten (Angewiesener) ermächtigt, für Rechnung des Anweisenden eine Leistung an den durch die A. Begünstigten (Anweisungsempfänger) zu erbringen, und durch die der Anweisungsempfänger gleichzeitig ermächtigt wird, die Leistung im eigenen Namen beim Angewiesenen zu erheben (z.)B. beim Scheck).

© Meyers Lexikonverlag._

Und Weisung hat eine weitere juristische Bewdeutung:

_ Weisung , im Strafrecht, insbes. im Jugendstrafrecht, das Gebot (z.)B. hinsichtlich Ausbildung, Arbeits- oder Lehrstelle und Aufenthaltsort) oder Verbot (z.)B. Lokalverbot) eines Strafgerichts, das die Lebensführung des Jugendlichen regelt.

© Meyers Lexikonverlag._

Vielleicht wird der Unterschied dadurch deutlicher.
Gruß
Fritz

Hi, Michael,em nicht (von vornherein) rechtsverbindlichen rahmen.

„weisung“ kenne ich nur als anweisung mit
rechtsverbindlichkeit.

Das möchte ich auch meinen. Da das Wort m.E. erst im 20.Jahrhundert in dieser Form (Er erhielt die Weisung…) auftaucht, nehme ich an, daß es durch Wegfall von „An-“ entstanden ist. Typisch für militärische Kürze.
Wenn ich eine „Weisung“ erhalte, weiß ich, jetzt gibt’s keine Ausreden mehr… da denke ich an Schießbefehl, Aktenvernichtung, Brückensprengung usw.
Eine andere Möglichkeit der Entstehung bestünde im Auftauchen der „Postanweisung“. Evtl. um zu unterscheiden, daß es sich bei der „Weisung“ nicht um was Erfreuliches handelt.
Was anderes ist es mit dem Verb ‚weisen‘. Das gibt’s schon lange und bedeutet ‚führen‘ im weiten Sinne.
Während eine ‚Anweisung‘ auch eine Gebrauchsanleitung oder ein sonstiger Hinweis sein kann - im Sinne von ‚Unterweisung‘, ‚Einweisung‘ oder ‚Überweisung‘, gibt’s bei ‚Weisung‘ keine Zweideutigkeit!

Grüße
Mona

Hallo, Mona!

Das möchte ich auch meinen. Da das Wort m.E. erst im

20.Jahrhundert in dieser Form (Er erhielt die Weisung…)
auftaucht, nehme ich an, daß es durch Wegfall von „An-“
entstanden ist. Typisch für militärische Kürze.

Dem muss ich ganz entschieden widersprchen und tue dies mit dieser Hinweisung:

WEISUNG [Lfg. 28,8], f., mhd. wîsunge; abstractum zu 1weisen, vb., in den bedeutungen ‚führung, leitung‘; ‚anordnung, aufforderung‘; ‚zurechtweisung‘; ‚zeigung‘; ‚rechtweisung‘.

Nachzuschlagen im Grimm.

Gruß Fritz

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Danke, Fritz!

Gut zu wissen!

WEISUNG [Lfg. 28,8], f., mhd.
wîsunge;
abstractum zu 1weisen, vb., in den
bedeutungen ‚führung, leitung‘; ‚anordnung, aufforderung‘;
‚zurechtweisung‘; ‚zeigung‘; ‚rechtweisung‘.

allerdings ist es mir in älteren Schriften noch nicht begegnet. Zumindest in der Literatur wohl nicht üblich. Ich werde den Grimm künftig mehr nutzen. Versprochen! :wink:
Grüße
Mona

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Danke!
Hallo,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ihr habt damit mir und meinem nicht deutschstämmigen Diskussionspartner sehr weitergeholfen.

Viele Grüße
Merlinchen