Hallo,
aus strafrechtlicher Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen Diffamierung und Verleumdung. Wohl aber aus, ich nenne es mal geschichtlicher Sicht. Demzufolge bezieht sich Diffamierung nur auf den mündlichen Akt der Verunglimpfung und die Verleumdung auf den schriftlichen.
Ist das so korrekt?
MfG roggrogg
Hallo, roggrogg,
Demzufolge bezieht sich
Diffamierung nur auf den mündlichen Akt der
Verunglimpfung und die Verleumdung auf den
schriftlichen.
Ist das so korrekt?
eine solche Unterscheidung zwischen mündlichem und schriftlichem Akt ist im aktuellen Sprachgebrauch nicht zu beobachten; auch in den gängigen Wörterbüchern gibt es keine entsprechenden Hinweise.
(http://www.duden.de/definition/verleumden , http://www.duden.de/definition/diffamieren , http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/s… , http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/s…)
Gruß
Kreszenz
… Demzufolge bezieht sich
Diffamierung nur auf den mündlichen Akt der
Verunglimpfung und die Verleumdung auf den
schriftlichen.
Hallo,
meiner Ansicht nach nicht. Ich würde die Diffamierung eher im Zusammenhang mit allgemein verachteten Eigenschaften sehen, die Verleumdung dagegen mit harten strafrechtlichen Fakten. Also: man kann jemand diffamieren als unfähig oder auch als homosexuell (immer noch, zumindest kann man es versuchen), aber für eine Verleumdung müsste man ihm schon Untreue vorwerfen, also etwas strafbares.
Ist aber nur so ein Bauchgefühl. Ich besitze garkeinen Duden oder vergleichbares, bin echter Amateur.
Gruss Reinhard