Genau genommen gibt es in Deutschland keine Gewährleistung. Die wurde 2002 abgeschafft und stattdessen die Sachmängehaftung eingeführt. Praktisch werden diese Begriffe aber synonym verwendet.
Die Sachmängelhaftung ist gesetzlich verbindlich vorgegeben. Gegenüber Verbrauchern kann sie quasi gar nicht eingeschränkt oder modifiziert werden, gegenüber Gewerbetreibenden kann sie nur gegen ein gleichwertiges Verfahren ersetzt werden. Die Sachmängelhaftung deckt neben der Ware selbst auch den Aufwand ab, der dem Käufer zur Geltendmachung entstanden ist. Da der Kaufvertrag ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer besteht, gibt auch immer nur der Verkäufer die Sachmängelhaftung. Er kann nicht an Dritte wie dem Hersteller oder ein Servicecenter verweisen.
Eine Garantie ist hingegen eine Leistung eines Garantiegeber, der nichts mit dem Kaufvertrag zu tun haben muss (aber kann). Anders als bei der Sachmängelhaftung können z. B. belibig Ausschlüsse/Einschränkungen (z. B. Verschleißteile) bestimmt werden. Garantien bestehen immer zusätzlich zur Sachmängelhaftung. Wenn nur von Garantie gesprochen wird, ist meistens die Hersteller-Garantie gemeint. Die wird oft recht hartnäckig verwendet, um den Verbraucher von der oft viel besseren Sachmängelhaftung abzulenken.
Zudem gibt es auch käufliche Garantien. Bekannt sind hier Smartphone-Garantien und Fahrzeug-Garantien. Teilweise sind das am Ende eher Versicherungen.
Es werden oft rechtlich nicht haltbare Behauptungen aufgestellt. So hat der Verbraucher die Wahl zwischen Neuware und Reparatur. Der Verkäufer kann das nur in viel selteneren Fällen verweigern, als von Händler und in Foren gerne behauptet wird. Auch wiegt die Beweislast nicht so absolut, wie gerne dargestellt.
Zudem wird gerne darauf rumgeritten, dass bei der Sachmängelhaftung definiert ist, dass die Ursache des Defektes bei Übergabe der Ware vorliegen muss statt einfach nur ein nicht selbstverschuldeter Defekt, wie bei den meisten Hersteller-Garantien. Das ist aber eher eine akademische Diskussion.
Tatsache ist, dass Händler oft sehr extrem die Rechte aus der Sachmängelhaftung verneinen. Praktisch sind die oft nur mit rechtlicher Unterstützung (z. B. Verbraucherzentrale) durchsetzbar.