Unterschied zwischen Geschäfts-/Firmenwert und Vermögenswerte IAS 38 / 38.48

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte.
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte müssen gemäß IAS 38, wenn diverse Voraussetzungen erfüllt sind, aktiviert werden. Unter IAS 38.48 findet sich nun die folgende Aussage „Ein selbst geschaffener Geschäfts- oder Firmenwert darf nicht aktiviert werden“.

Ich hab leider keine Ahnung, was unter diesen Paragraphen gemeint ist. Was sind selbst geschaffene Geschäfts- oder Firmenwerte unter dem Punkt IAS 38 wo es doch um immaterielle Vermögenswerte geht.

Ich hoffe mir kann einer helfen.

Danke, Patrick.

Geschäfts- oder Firmenwert ist, wenn du sagst, die Summe aller Aktiva minus Schulden ist 100k wert, das Unternehmen aber ist 120k wert, dann hast du 20k Geschäft- oder Firmenwert. Als Käufer des Unternehmens dürftest du das aktivieren (erworbener Geschäfts-oder Firmenwert). Wenn du aber nur deine Bilanz aufhübschen willst und dafür ein windiges Gutachten eines windigen Wirtschaftsprüfers anschleppst, dass deine Bude 120k Wert ist, dann ist die Aktivierung verboten. Ist wie im HGB.