Unterschied zwischen 'mangelhaft' und 'ungenügend'

Hallo,

wer kann mir die genaue Definition der Schulnoten sagen, vielleicht sogar mit einer Quellenangabe?

Danke für schnelle Hilfe!

Veritas

Hallo, Veritas,
bitte sehr (gilt für NRW)

§ 23 ASchO § 25 (1)
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Quelle http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2002/Ausg19/AGV19-3.pdf

Grüße
Eckard

merci… *owt*
…und ein * für schnelle und kompetente Info…
;o)

Danke!

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung
den Anforderungen nicht entspricht und selbst die
Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in
absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Quelle http://sgv.im.nrw.de/gv/frei/2002/Ausg19/AGV19-3.pdf

Grüße
Eckard

Moin,
aus dieser Definition wird deutlich, daß aus einer Note ‚mangelhaft‘, die mehrere Jahre nacheinander in einem Fach erteilt wird, plötzlich die Note ‚ungenügend‘ wird, auch wenn einzelne erreichten Zensuren in Klassenarbeiten oder mdl. Leistungen anderes auszusagen scheinen. Die Zensurenkonferenz kann sich auf die Formel ‚…und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, daß die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.‘ berufen.
Und das kann bittere Folgen für eine ev. Versetzung oder Nichtversetzung bzw. Verlassen der Schule haben, wenn in diesem
Fall kein entsprechender Ausgleich mehr vorhanden ist.

Gruß ( und in der Hoffnung, daß dies Schicksal niemanden ereilen möge)

Uwe

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