kann mir jemand den Unterschied zwischen Mieten und Pachten erklären? Bzw. was der Unterschied an sich ist weiß ich, nur interessiert mich, wie das ist, wenn jemand selbstständig ist und das Büro in seinem Wohnhaus oder in seiner Wohnung hat.
Muss er dann einen Teil der Wohnung pachten oder läuft sowas unter Miete? Und gibt es da einen Unterschied zwischen Haupt- und Nebenberuflicher Selbstständigkeit?
das ist eigentlich mehr eine Frage aus den Rechtswissenschaften. Ganz allgemein gesprochen unterscheiden sich beide Formen dadurch, dass im Falle der Pacht auch die „Fruchtziehung“ eingeschlossen ist. Pachtet man etwa über einen Zeitraum von 30 Jahren einen Acker, dann gehört einem auch all das, was man in der Zeit dort anbaut.
Es läuft also nicht auf „Obst und Gemüse“ heraus, sondern auf Ertäge. Diese können selbstverständlich auch in Geld bestehen.
Es müßte daher vom Grundsatz her (theoretisch) tatsächlich für diejenigen Räume in der privaten Wohnung, die zur Erzielung von Einkünften dienen, entweder ein Pachtvertrag geschlossen werden oder ein Zusatz im Mietvertrag müßte regeln, dass der Vermieter auf die „Früchte“ verzichtet.
In der Praxis ist es jedoch so, dass es die meisten Vermieter nicht wirklich interessiert, ob in der Wohnung ein (nebenberufliches) Gewerbe betrieben wird (wenn lediglich das Büro in der Wohnung ist und das Geld an anderer Stelle verdient wird, werden in der Wohnung eh keine „Früchte“ erwirtschaftet).
Nur wenn man an einen Stinkstiefel gerät, kann es einem tatsächlich passieren, dass dieser die „Früchte“ einfordert.
Vielleicht solltest du auch mal den § 99 BGB lesen. Dort ist
erklärt, was „Früchte“ sind.
Nicht nötig, da mein gewähltes Beispiel mit Absicht besonders intuitiv sein sollte. Diese Vorgehensweise gründet darauf, dass die Fragestellerin in der VK den Beruf „Rechtsanwaltsfachangestellte“ angeben hat und überdies die Unterscheidung nicht erklärt haben wollte. Allerdings wundert diese Frage vor dem o.g. Hintergrund dann doch.
Das Früchte nicht lediglich in Obst und Gemüse zu sehen sind, und das ich das auch nicht so (abschließend) festgestellt habe, wird schließlich auch durch die Benennung der entsprechenden (allgemeingültig formulierten) Gesetzesnorm deutlich. Und damit es noch besonders „secure“ wird, verweise ich auf die im Lehrbetrieb eingesetzte Literatur, wo regelmäßig das Ackerbeispiel zu finden ist.
Es müßte daher vom Grundsatz her (theoretisch) tatsächlich für
diejenigen Räume in der privaten Wohnung, die zur Erzielung
von Einkünften dienen, entweder ein Pachtvertrag geschlossen
werden oder ein Zusatz im Mietvertrag müßte regeln, dass der
Vermieter auf die „Früchte“ verzichtet.