Hallo liebe Experten,
Ich möchte für ein Fitnessunternehmen einen Vertrag erstellen. Macht es rechtlich einen Unterschied ob es sich um einen Mitgliedsvertrag oder einer Mitgliedsvereinbarung handelt?
MfG Robert
Hallo liebe Experten,
Ich möchte für ein Fitnessunternehmen einen Vertrag erstellen. Macht es rechtlich einen Unterschied ob es sich um einen Mitgliedsvertrag oder einer Mitgliedsvereinbarung handelt?
MfG Robert
Hallo,
aus dem Urlaub zurück hier meine Antwort:
Die Überschrift: Mitgliedsvertrag oder Mitgliedsvereinbarung ist völlig gleich, auf den Inhalt des Schriftstückes kommt es an, in wie weit dieser verbindlich ist.
Ein Vertrag ist ein Schriftstück über eine Vereinbarung.
Alles klar.
mfg
PB