Unterschied zwischen Vorstand und Präsidium

Wir sind gerade dabei, einen Verein zu günden. Dabei stießen wir auf Begriffe wir Vorstand und Präsidium. Was ist denn hier genau der Unterschied? Bin über jede Antwort dankbar.

Herzlichst,

Frank

Hallo!
Für einen Verein kann ich es nicht beurteilen.
Für eine Aktiengesellschaft schon.

Der Vorstand ist prinzipiell das handelnde Organ, d.h. er tätigt die Geschäfte.
Das Präsidium ist das kontrollierende Organ, d.h. das Präsidium trifft sich in regelmäßigen Abständen und kontrolliert den Vorstand.
Sozusagen, ob er im Sinne des Unternehmens, der Strategie etc. handelt.

Gruß & schönen Tag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!
Für einen Verein kann ich es nicht beurteilen.
Für eine Aktiengesellschaft schon.

Der Vorstand ist prinzipiell das handelnde Organ, d.h. er tätigt die Geschäfte.
Das Präsidium ist das kontrollierende Organ, d.h. das Präsidium trifft sich in regelmäßigen Abständen und kontrolliert den Vorstand.
Sozusagen, ob er im Sinne des Unternehmens, der Strategie etc. handelt.

Gruß & schönen Tag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

.

Das ist schon einmal interessant, vielen herzlichen Dank, Martin. Weiß vielleicht noch jemand, ob es bei einem Verein anders ist als in einer Aktiengesellschaft?

Frank

Hallo Frank,
für diese Frage bin ich sicher kein Fachmann, sehe jedoch keinen all zu großen Unterschied.

In unserer Gegend wird bei Motorrad-Clubs vom „Präsi“ und „Vize“ geredet.
Bei uns im Quad-Verein sind es eben der „1.“ und der „2.“, also der 1. Vorstand und der 2. Vorstand.

Wobei ja der 1. Vorstand ebenfalls ein „Präsi“ oder „Präsident“ ist da er ja den Verein „präsentieren“ soll.
Ebenso - denke ich - könnte man den Präsi oder 1. Vorstand als Manager bezeichnen.

Eigentlich besteht der „Vorstand“ ja aus 1. Vorstand, 2. Vorstand und Kassenwart.
Bei der Vorstandschaft kommen dann noch der Schriftführer und die Beisitzer dazu.
(Muß immer eine ungerade Zahl ergeben wegen der Abstimmungen.)

Bei einem benachbarten Motorrad-Verein werden folgende Bezeichnungen benutzt:

Präsi = Präsident
Vize = Vize-Präsident
Schatzmeister = Der, der die Kasse hat

Wie sich dort der Schriftführer und die Beisitzer nennen weis ich nicht.

Gruß
DIMO

Da kommen wir der Sache doch schon näher!
Herzlichen Dank, Dimo!
LG Frank

Hallo Frank,
ich bin zwar kein Jurist, habe aber im Vereinsrecht (20 Jahre 1. Vorsitzender in einem Luftsportverein) einige Kenntnisse und Erfahrung.
Lt. BGB muss jeder (eingetragene) Verein eine Satzung und einen „Vorstand“ haben, der aus 1 oder mehreren Personen bestehen kann. Ein !-Personen-Vorstand ist nicht ratsam, weil der Verein bei Ausfall dieser Person (Krankheit, Tod) rechtlich handlungsunfähig iat. Ratsam sind mind. 3 Vorstandsmitglieder, von denen jeweils 2 den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Dies und die Details müssen in der Satzung eindeutig beschrieben sein. Der Vereinsvorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Evtl. spezielle Funktionen der Vorstandsmitglieder sollten in der Satzung stehen; auch die Vertretung des 1. Vorsitzenden (Der i.d.R. lt. Satzung die jährliche Mitgliederversammlung beruft) sollte in der Satzung so geregelt werden, dass auch bei Personen-Ausfall kein Problem entsteht.

Das BGB verlangt beim (eingetragenen) Verein nur einen „Vorstand“; ob dieser so umfangreich ist, dass einige der Personen in ein „Präsidium“ beruufen/gewählt werden, ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn, dann muss das in der Satzung stehen.

Auf die vielen weiteren wichtigen Details einer „guten“ Satzung einzugehen, würde hier zu weit gehen. Wenn ihr wollt, könnt ihr mir Euren Satzungsentwurf zusenden; ich bin bereit, Euch kostenlos zu beraten, ob was fehlt oder besser anders geregelt werden sollte. Wichtig zu wissen ist auch, dass für einen NICHT EINGETRAGENEN Verein primär nicht das Vereinsrecht des BGB gilt, sondern das Gesellschaftsrecht. Ohne ausdrücklich andere Regelung in der Satzung gilt eine Gesellschaft generell als aufgelöst, wenn auch nur 1 Mitglied ausscheidet. Ein nicht eingetragener Verein würde also bei einem solchen vereinsüblichen Geschehen automatisch erlöschen und auch sein Namensrecht verlieren.
Freundliche Grüße
Claus.

– Hier die Anfrage —

Wir sind gerade dabei, einen Verein zu günden. Dabei stießen. Wir auf Begriffe wir Vorstand und Präsidium. Was ist denn hier genau der Unterschied? Bin über jede Antwort dankbar.
Herzlichst,
Frank

also wir vom NABU ( naturschutzbund ) haben einen vorstand gewählt ist üblich so. der besteht aus dem 1. vorsitzenden, 2. vorsitzenden, kassenwart,schriftführer. dann haben wir noch 4 leute vom verein als beisitzer gewählt haben nur beratende aufgabe sind nicht stimm berechtigt. und natürlich 2 kassenprüfer. muß dich mal bei anderen vereinen schlau machen zb. sportvereine gesangv. usw. satzung zeigen lassen. präsidium hab ich noch nichts von gehört kann ich dir nicht weiter helfen. schönen gruß Hartmut

Hallo Frank,

Leider kann ich da nicht richtig weiterhelfen. Bei uns im Verein haben wir einen Vorstand und demzufolge einen Vorstandsvorsitzenden, 1. und 2. Stellvertreter, Schatzmeister usw. Wichtig für den Eintrag im Vereinsregister ist der sogenannte geschäftsführende Vorstand, der notariell beurkundet wird. Meist gehören der Vors., ein Stellv. und der Schatzmeister dazu. Diese Leute sind dann auch rechtlich verantwortlich wenn etwas (finanziell oder schlimmer)schief läuft.
Wir haben mal über einen Präsidenten nachgedacht mit einer Persönlichkeit z.B. der Hauptsponsor, der nur den Verein nach außen repräsentiert (also nicht die Kleinarbeit betreibt) das Thema aber dann wieder verworfen. Ich denke dass es ziemlich egal ist, wie man das nennt, Präsidium oder Vorstand es kommt das gleiche raus. Wichtig ist was ihr dazu in eure Satzung schreibt. Ich glaube auch, dass es ein vereinsgesetz gibt, such doch da noch mal. Viel Glück und vor allem viel Spass bei eurer Vereinsarbeit.

Dietmar

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Siehe gleiche Frage!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo frank
hatte dir doch schon eine antwort geschickt, ist bei dir nichts angekommen? bei mir steht anfrage noch nicht beantwortet. bitte um antwort von dir. danke

Hallo,

habe gerade gesehen, dass ich nicht geantwortet habe.
Ist sicherlich zu spät, hätte aber auch nichts dazu beitragen können.
Kenne mich nur bei Aktiengesellschaften mit Aufsichtsräten und Präsidium etcc. aus.

Gruß

Ich hoffe, die Diskussion ist noch aktuell. Ich habe mir dieser Tage ebenfalls Gedanken dazu gemacht. Als „alter“ Latein-Schüler weiß ich, dass sich das Wort „Präsident“ von „prae“ = vor und „sident“ das Gerundium von „sidere“ = sitzen ableitet. Folglich wäre Präsident gleichbedeutend mit Vorsitzender.

Das Problem: warum hat z.B. der FC Bayern (und wahrscheinlich auch die meisten anderen Vereine der BuLiga) einen Vorstandsvorsitzenden (Rummenigge) und einen Präsidenten (Hoeneß)???

Hallo Claus,
Ist ja nun wirklich schon ein Weilchen her aber wir könnten eine professionelle Satzungsprüfung bevor es bei uns los geht auch gut vertragen. Also gerne auch gegen ein kleines Honorar.

Mit freundlichen Grüßen
Joe