…Arbeitszeugnis und Tätigkeitsnachweis…
Hallo erstmal,
nachdem sich nun meine Ausbildung an einer fachschule dem Ende neigt, habe ich mir mal meine vorhandenen Zeugnisse…usw. zu Gemüte geführt(aufgrund bevorstehender bewerbungen).
Dabei ist mir aufgefallen, dass auf dem Schreiben meines letzten Arbeitgebers nicht Arbeitszeugnis, sondern Tätigkeitsnachweis steht. Wo liegt da der Unterschied? Sollte ich vielleicht noch ein „richtiges“ Arbeitszeugnis beantragen? Ich war nicht ganz ein Jahr in dem Unternehmen tätig.
Dank und Gruß
…Arbeitszeugnis und Tätigkeitsnachweis…
Hallo R.N.,
man unterscheidet zwei Arten von Zeugnissen:
das einfache und
das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfach Arbeitszeugnis enthält nur Fakten (Personalien [Arbeitgeber, Arbeitnehmer], Dauer der Tätigkeit, Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit). Es ist also ein bloßer Tätigkeitsnachweis.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis muss über diese umfassende Tätigkeitsbeschreibung hinaus eine Bewertung Deiner Leistung und Deiner Verhaltensweisen enthalten. Es muss einen umfassenden Überblick über das Arbeitsverhältnis liefern.
Dir als Arbeitnehmer steht ein Wahlrecht zu, welches der beiden Zeugnisse Du Dir ausstellen lassen möchtest.
Ich persönlich würde ein qualifiziertes Zeugnis bevorzugen.
Gruß
Paula
…Arbeitszeugnis und Tätigkeitsnachweis…
Hallo erstmal,
nachdem sich nun meine Ausbildung an einer fachschule dem Ende
neigt, habe ich mir mal meine vorhandenen Zeugnisse…usw. zu
Gemüte geführt(aufgrund bevorstehender bewerbungen).
Dabei ist mir aufgefallen, dass auf dem Schreiben meines
letzten Arbeitgebers nicht Arbeitszeugnis, sondern
Tätigkeitsnachweis steht. Wo liegt da der Unterschied? Sollte
ich vielleicht noch ein „richtiges“ Arbeitszeugnis beantragen?
Ich war nicht ganz ein Jahr in dem Unternehmen tätig.
Hallo
Der Unterschied ist ja schon erklärt worden. Ein qualifiziertes Zeugnis hättest Du eben beantragen müssen - hast Du aber leider nicht:frowning: Du schreibst zudem „letzter Arbeitgeber“. Wie lange ist das denn schon her? Scheint ja schon ein wenig zurückzuliegen… Je nachdem, wie lange Dein Arbeitsverhältnis dort schon beendet ist, dürfte Dein Anspruch inzwischen aufgrund einer Ausschlussfrist erloschen oder verwirkt (Faustregel: nach 3 - 6 Monaten) sein. Versuchen kannst Du es natürlich trotzdem, große Hoffnungen würd ich mir aber nicht unbedingt machen.
Gruß,
LeoLo