Daß in Arztpraxen Privatpatienten gerne „rasch mal vorgenommen“ werden, ist ja bekannt. Daß sie auch eine bessere Behandlung bekommen, ist ebenfalls nachzuvollziehen. Immerhin bekommt der Arzt für einen Privatpatienten ja ca. 2,5mal soviel wie für einen gesetzlichen Siechen, wenn ich mich nicht irre, und hat außerdem weitaus mehr Möglichkeiten.
Aber anscheinend gibt es auch zwischen den gesetzlichen Krankenkassen große Unterschiede.
Letzte Woche ging eine Angestellte von mir, versichert bei der SBK, wegen mittelschwerter Rückenschmerzen zum Orthopäden. Sie kam dort ohne Termin um ca. 11 Uhr an. Im Wartezimmer waren mehrere andere Patienten, die schon seit 8:30 Uhr früh warteten und sich zum Teil vor Schmerzen krümmten oder nichtmal hinsetzen konnten.
Meine Angestellte musste immerhin 2 Stunden warten, dann wurde sie behandelt, mittels chiropraktischer Einrenkung und anschließender Akupunktur.
Die anderen Patienten jedoch, die schon 2 Stunden eher dagewesen waren, warteten immer noch! Also zu dem Zeitpunkt ca. 5 Stunden, ohne behandelt worden zu sein.
Wie kann denn das sein? Wieso werden SBK-Patienten besser behandelt als z.B. DAK oder AOK Patienten?
Daß in Arztpraxen Privatpatienten gerne „rasch mal
vorgenommen“ werden, ist ja bekannt.
Echt? Wieso klappt das bei mir nie?
Daß sie auch eine bessere
Behandlung bekommen, ist ebenfalls nachzuvollziehen.
Ich habe eigentlich keine Änderung bemerkt, außer daß mir mein Zahnarzt ein paar Sachen aufschwatzen wollte, die nach eigener Aussage nach entsprechender Nachfrage nicht wirklich medizinisch notwendig waren.
Immerhin
bekommt der Arzt für einen Privatpatienten ja ca. 2,5mal
soviel wie für einen gesetzlichen Siechen, wenn ich mich nicht
irre,
Ich glaube Du irrst Dich. Der Faktor 2,3 zur GOÄ wird auch von den gesetzlichen KV bezahlt, ist dort aber die Obergrenze. Die privaten KV tragen im Einzelfall zwar mehr, was aber nicht heißt, daß die Ärzte das auch abrechnen. Bisher hat das jedenfalls noch kein Arzt versucht.
Zum Thema Bevorzugung von Kunden bestimmter GKV kann ich nur sagen, daß es wohl Unterschiede in der Beretiwilligkeit der Kostenübernahme sowie der Bezahlgeschwindigkeit gibt. Die Techniker war früher immer recht beliebt. Daß sich das in konkreter Bevorzugung niedergeschlagen hätte, kann ich nicht behaupten.
zwischen allen gesetzlichen KK gibt es bei den gesetzlich versicherten Leistungen keinen Unterschied. Sämtliche Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und unterscheiden sich nicht. Worunter sich die Krankenkassen in früheren Jahren unterscheiden konnten, waren die sogenannten Satzungsleistungen. Also kleine Leckerli in der Gesundheitsbranche, wodurch sich die gesetzlichen KK aus Marketinggründen unterscheiden wollten. Ich weiss nur, dass die Securvita BKK vor ca. 10 Jahren mal sogenannte Aussenseitermedizin bezahlte. Derzeit glaube ich aber nicht, dass sie das noch aus gewissen Gründen noch tut. Frag doch mal nach den Satzungsleistungen bei Deiner SBK.
Was die unterschiedlichen Wartezeiten beim Arzt angeht, so ist das bei einer Erstkonsultation so, dass man den neuen Patienten doch nicht sofort zeitlich gesehen verprellen will. da kann doch ein „alter Patient“ mal zurückstecken. So würde ich das sehen.
Immerhin
bekommt der Arzt für einen Privatpatienten ja ca. 2,5mal
soviel wie für einen gesetzlichen Siechen, wenn ich mich nicht
irre,
Ich glaube Du irrst Dich. Der Faktor 2,3 zur GOÄ wird auch von
den gesetzlichen KV bezahlt, ist dort aber die Obergrenze. Die
privaten KV tragen im Einzelfall zwar mehr, was aber nicht
heißt, daß die Ärzte das auch abrechnen. Bisher hat das
jedenfalls noch kein Arzt versucht.
Das ist falsch. Die Übersetzung der GOÄ ind die Punktliste kommt bei 1,3 - 1,7 fach an, je nach Leistung. Dann wäre aber noch die Budgetierung, der Maximalbetrag pro Arztgruppe und Schein und der regress zu beachten. Ist also u.U. weniger!
Zum Thema Bevorzugung von Kunden bestimmter GKV kann ich nur
sagen, daß es wohl Unterschiede in der Beretiwilligkeit der
Kostenübernahme sowie der Bezahlgeschwindigkeit gibt. Die
Techniker war früher immer recht beliebt. Daß sich das in
konkreter Bevorzugung niedergeschlagen hätte, kann ich nicht
behaupten.
Auch das ist falsch: Die „Bezahlgeschwindigkeit“ ist identisch - ca. 6 Monate nach Ende des Quartals hat der Doktor sein Geld! Die Bezahlung übernimmt ja die KV/KZV.
Hallo,
aus der Sicht der Krankenkasse folgende Aussage dazu.
Allerding weise ich daraufhin, dass ich das Nachfolgende nur
aus zweiter Hand habe und deshalb keine Garantie für die Richtigkeit
übernehmen kann.
Also, es soll Ärzte geben, die Ihre Patienten nach Höhe der
„Kopfpauschale“ drannehmen.
Die Krankenkassen zahlen unterschiedlich hohe Pauschalen an die
Kassenärztliche Vereinigungen. In der Regel zahlen die bundesweiten
Krankenkasse (und hier die Grossen Kassen) wesentlich höhere
Pauschalen als die kleineren Kassen. Zusammenhänge mit den
Beitragssätzen wären auch statistisch belegbar.
Behandelt zu den gleichen Konditionen werden aber alle Patienten.
Das heisst, wären alle Patienten bei den Kassen die geringe Kopf-
pauschalen zahlen, hätten die Ärzte insgesamt weniger Geld zur
Verfügung - wären alle bei den Mehrzahlern, entsprechend höher wäre
dann auch das Budget.
So kann es also sein, dass z.B. der TK-Versicherte lieber in der
Praxis gesehen wird als z.B. der Versicherte von irgendeiner
Billig-BKK.
Ich selbst kann das einfach nicht glauben, dass einzelne Ärzte
tatsächlich so berechnend vorgehen.
Ich glaube Du irrst Dich. Der Faktor 2,3 zur GOÄ wird auch von
den gesetzlichen KV bezahlt, ist dort aber die Obergrenze.
Das ist falsch. Die Übersetzung der GOÄ ind die Punktliste
kommt bei 1,3 - 1,7 fach an, je nach Leistung.
So, und ich bin jetzt komplett verwirrt. Wer zahlt jetzt wieviel wofür?
Mir persönlich ist das relativ, ich war zum letzten Mal vor 3 oder 4 Jahren beim Arzt (zwecks Impfauffrischung), ausgenommen Zahnarzt.
Kann daher nur das wiedergeben, was mir so zugetragen wird und was ich so im Bekanntenkreis miterlebt habe. Und da sind die abenteuerlichsten Geschichten dabei. Demnach hat wohl speziell die AOK ein besonders mieses Image bei den Ärzten.
Ich glaube Du irrst Dich. Der Faktor 2,3 zur GOÄ wird auch von
den gesetzlichen KV bezahlt, ist dort aber die Obergrenze. Die
privaten KV tragen im Einzelfall zwar mehr, was aber nicht
heißt, daß die Ärzte das auch abrechnen. Bisher hat das
jedenfalls noch kein Arzt versucht.
Das ist falsch. Die Übersetzung der GOÄ ind die Punktliste
kommt bei 1,3 - 1,7 fach an, je nach Leistung. Dann wäre aber
noch die Budgetierung, der Maximalbetrag pro Arztgruppe und
Schein und der regress zu beachten. Ist also u.U. weniger!
hm, OK, mein Zahnarzt hat mit da zwar was anderes erzählt (ja, ich weiß, GOZ), aber direkt was dazu sagen kann ich nicht.
Auch das ist falsch: Die „Bezahlgeschwindigkeit“ ist identisch
ca. 6 Monate nach Ende des Quartals hat der Doktor sein
Geld! Die Bezahlung übernimmt ja die KV/KZV.
Wie gesagt: Meine Informationen dazu sind etwas älter und auch diese Information stammt von einem Arzt.