Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Gleichbehandlung von Verkehrssündern.
Mir ist aufgefallen, dass der Schwellenwert von Geschwindigkeitsmessgeräten offenbar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich eingestellt wird.
So muss man im Landkreis Friesland (Nds.) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 10 km/h (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h) bezahlen, d.h. fahre ich in friesland 63 km/h, werde ich geblitzt und bin dabei.
Im Landkreis Aurich (auch Nds.) sind die Geräte auf 64 km/h eingestellt, d.h. hier werde ich erst zur Kasse gebeten, wenn ich 64 km/h gefahren bin, also nach Abzug der Toleranz 11 km/h zu schnell. Ist diese Ungleichbehandlung zulässig?
Danke für Antwort
M.f.G. E.d.T.