Unterschiede bei Geschwindigkeitsmessungen

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Gleichbehandlung von Verkehrssündern.
Mir ist aufgefallen, dass der Schwellenwert von Geschwindigkeitsmessgeräten offenbar von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich eingestellt wird.
So muss man im Landkreis Friesland (Nds.) bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 10 km/h (nach Abzug der Toleranz von 3 km/h) bezahlen, d.h. fahre ich in friesland 63 km/h, werde ich geblitzt und bin dabei.
Im Landkreis Aurich (auch Nds.) sind die Geräte auf 64 km/h eingestellt, d.h. hier werde ich erst zur Kasse gebeten, wenn ich 64 km/h gefahren bin, also nach Abzug der Toleranz 11 km/h zu schnell. Ist diese Ungleichbehandlung zulässig?
Danke für Antwort

M.f.G. E.d.T.

Hallo,

die von dir beschriebenen Unterschiede sind - leider - rechtens.
Die Landkreise sind originär zuständig für die Ahndung von Verkehrsverstößen.
Und jeder Landkreis kann sein Ermessen betätigen, also entscheiden, wie, wann, wie hoch und ob überhaupt zu ahnden ist, solange es nicht ganz aus dem Rahmen fällt.

Da kenn ich noch viel krassere Beispiele als die von dir angeführten.

Die Polizei kann das übrigens nicht. Die muss sich an die festen Grenzen und „Preise“ halten…

Ich hoffe, deine Frage ist damit beantwortet. Ansonsten melde dich wieder.

MfG

Hans Niemann

Danke für die Antwort - ich hatte das schon so befürchtet. Ich glaube, da muss die EU-Kommission ran - gleiches Recht für alle :wink: