Unterschiede Kassenhörgerät versus hochwertiger Hörgeräte

Hallo,
im Internet habe ich keinen wissenschaftlichen Vergleich zwischen Kassenhörgeräten und teuereren Modellen gefunden, jedoch die Webseite eines Herstellers, welche aussagt, dass die Kassenhörgeräte nicht viel mehr können als ein Eins zu Eins Gespräch in ruhiger Umgebung zu verstehen. Menschen die z.B. berufstätig sind sollten auf hochwertigere Geräte zurückgreifen weil sie sonst Einschränkungen im Alltag erfahren.

Wer kennt Studien dazu?

Gruß und Dank
Desperado

Hallo,
Ich kenne leider keine Studie, ich habe jahrzehntelange Praxis im Bewilligen von Hörgeräten ( GKV-Kasse).
Es gab Festbeträge für Hörgeräte, d.h. Bei der Anpassung durch den Hörgeräteakustiker, musste auf jeden Fall auch ein Hörgerät mit einbezogen werden, das von der Kasse voll bezahlt wurde.
Seltsamerweise waren solche Geräte selten auch die, welche dann endgültig genommen wurden, und dies, obwohl sie laut Anpassungsbericht nicht viel schlechter abschnitten als die teuren Geräte, aber eben doch schlechter.
Ich habe aber auch sehr wenige Versicherte erlebt, die nicht mit dem gewählten „Kassenhörgerät“ in der Praxis zufrieden waren.
Da ist es wahrscheinlich so wie auch bei Autos, Smartphones, Fernseher usw. , sie erfüllen alle ihren Zweck, der Rest ist eigenes Empfinden und Verkaufsgeschick.
Gruß
Czauderna

Das ist so pauschal Unsinn. Hörgeräte kosten unterschiedlich viel, teurere Geräte sind unter Umständen von der Qualität besser, haben noch mehr Einsatzmöglichkeiten, sind kleiner, praktischer in der Steuerung.
Man muss sowieso verschiedene Hörgeräte selber ausprobieren und prüfen.
Karl

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Hören ist kein passiver, sonder ein aktiver Vorgang. Es führen genauso viele Nerven vom Gehirn zum Ohr hin wie vom Ohr zum Gehirn.
Ein Hörgerät ist nicht wie vor Jahrzehnten ein einacher Verstärker, der alles lauter macht. Ein aktuelles Hörgerät ist ein kleiner Computer, der analysiert, was gerade gebraucht wird. In einer Menschenmenge eine einzelne Stimme herausfiltern ist eine ganz andere Aufgabe als das verstärken eines Klassikkonzertes oder eines Vier-Augen-gespräches oder einer Unterhaltung im Auto. Und Rechenleistung kostet Geld - das ist beim Hörgerät nicht anders als beim PC. Und genau wie beim PC gibt es Standardausstattung und luxuriöse Extras, die vielleicht überproportional zu Leistungszuwachs kosten.

Was für den Einzelnen dann das richtige Gerät ist, muss der Einzelne selber herausfinden.

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Hallo,
richtig, und dafür gibt es den Anpassungstermin beim Hörgeräteakustiker und am Ende dieses Termines steht dann die Entscheidung des Patienten.
Gruss
Czauderna

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Danke allen für die interessanten Beiträge - aber gibt es denn nirgends einen objektiven Test, der nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt wurde?

Klar sind die meisten Patienten zufrieden - weil die meisten Hörgeschädigte älter sind und meist nicht mehr im Berufsleben stehen und ihr Umfeld sich meist an die Hörbehinderung anpasst.

-> https://www.test.de/thema/hoergeraete/tests/

Hallo,

ich kenne zwar keine Studien dazu, aber nach unserer SBV, die regelmäßig 25-30 derartige Fälle pro Jahr hat, bieten die Geräte, die innerhalb der KK-Festpreise liegen, regelmäßig in Sachen Verständlichkeit nicht die höchstmögliche Kompensation der Hörbehinderung. Auf diese haben aber Versicherte lt. ständiger Rechtsprechung des BSG aber einen gesetzlichen Anspruch. Und wenn das Kassengerät nach Trageversuch in Sachen Wortverständlichkeit lt. Tonaudiogramm


nur 85% kompensiert und das teurere Gerät eben 95%, dann muß die KK halt das Teurere bezahlen - Festbetrag hin oder her.
Die von Dir verlinkte Webseite führt allerdings teilweise in die Irre, da besondere berufliche Anforderungen an ein Hilfsmittel als Leistung zur beruflichen Teilhabe nicht unbedingt von der KK zu erstatten sind, sondern vom Rentenversicherungsträger. Das ist dann eine Falle, in die die Hörgeräteakustiker Versicherte gern tappen lassen und dann zu Komplikationen bei der Zuständigkeit für die Erstattung führen.

Alberca

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Danke, aber einen Hörgerätetest hab ich dort nicht gefunden.

Ach, ja

bevor geschlossen wird, hier noch die Grundsatzurteile zur Kompensationspflicht der Hörbehinderung auch über Festbeträge hinaus (von den KKs gerne ignoriert):
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127812

und zu beruflichem Mehrbedarf
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=162381

Alberca

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Hallo,
ein, ein gutes Urteil war mir bekannt und wenn ich geahnt hätte, dass es dazu ins Detail kommen würde, hätte ich die Möglichkeiten im Einzelfall auch schon erwähnt, aber das hast du ja dankenswerterweise gemacht.
Ignoriert haben wir zumindest es nie, war Bestandteil unserer Dienstanweisungen (damals jedenfalls)
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

schön, wenn das bei Euch so problemlos lief. Allerdings sagt meine SBV (aka albarracin), daß er keine Kasse erlebt hat in den letzten 10 Jahren, bei der nicht versucht wurde, das Urteil zu ignorieren - auch im Widerspruchsverfahren. In aller Regel war eine Klage notwendig.

Hallo,
was für einen Unsinn, trotz eines SGB-Urteils sich auf ein Klageverfahren einzulassen - eigentlich unverantwortlich seitens der betreffenden Kassen. Die einzige Begründung dafür könnte meines Erachtens nur sein, dass es sich bei dem Urteil um eine Entscheidung im Einzelfall handeln würde, aber die ausführliche Urteilsbegründung schließt das meiner Auffassung nach, aus.
Gruss
Czauderna

Machen die Finanzämter auch gerne, das nennt sich „Nichtanwendungserlass“.

Hallo,
ja, da kenne ich das, ist mir bei Fragen vom Beitragsrecht schon untergekommen, aber im Leistungsrecht noch nicht. Ist ja auch egal, gehört sowieso nicht mehr zum eigentlichen Thema.,
Gruss
Czauderna

Hallo,

laut albarracin besteht der Eindruck, daß einfach mal geschaut werden sollte, ob sich ein Versicherter wehrt. Falls nicht, hat man schon Geld gespart.

Die meisten unserer Leute wäre jedenfalls auch ohne albarracin ziemlich hilflos gewesen und hätte so einen Bescheid akzeptiert.

Alberca

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Ich habe mal von einem Leistungserbringer gehört, dessen Abrechnung immer wieder von einer Krankenkasse verweigert wurde.

Jedes Mal eine Klage (viele Male, so hörte ich), jedes Mal wurde dem Leistungserbringer Recht gegeben.

Und die Kasse hat dem Vernehmen nach lange weiter gemacht, jedes Mal mit einem vermutlich nicht ganz billigen, inhaltlich eher haarsträubenden Gutachten. Also nur für den Fall, dass solche Geschichten stimmen würden, dann wäre das schon derbe, wo die Beiträge der Versicherten so verbraten werden.

Aber vielleicht wurde mir auch alles ganz falsch und verzerrt zugetragen. Und ausserdem ist es hier nicht Thema.

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