Unterschiedl. Löhne Deutsche u Ausländer?

Hallo alle Experten,

mich würde mal interessieren ob es gestattet ist zwei Mitarbeiter mit gleicher Funktion und Aufgabenbereich, vergleichbarer Ausbildung, etc. unterschiedlich zu bezahlen wenn ein Mitarbeiter Deutsch ist, und der andere Mitarbeiter aus einem anderen (Europäischen) Land kommt. Sagen wir dass Deutschkenntnisse bei dem Job nicht gefordert sind (Arbeitssprache sei Englisch), so dass die Muttersprachlichkeit der Deutschen keinen Vorteil oder eine Höherqualifizierung darstellt.

Gehen wir davon aus, dass die Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma arbeiten, und alle Deutschen Mitarbeiter untereinander das gleiche Einkommen erzielen, und ebenso alle Nicht-Deutschen (die aber weniger verdienen als die Deutschen).

Zweitens nun angenommen, der Arbeitgeber (bzw. Zeitarbeitsfirma) „trickst“ indem er den nicht-Deutschen Bewerbern einen Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung gewährt, der anfangs nicht versteuert werden muss. Dieser Zuschuss wird normalerweise gewährt wenn der Mitarbeiter seinen Hauptwohnsitz in einem anderen Land oder Ort hat, was aber bei den meisten Mitarbeitern nicht der Fall ist (das ist der FIrma auch bekannt). Durch diesen Trick (höheres Bruttogehalt für Deutsche, niedrigeres Bruttogehalt für Ausländer plus unversteuerter Zuschuss) haben zumindest in den ersten ein oder zwei Jahren alle Mitarbeiter mit gleichem Familienstand das gleiche Nettogehalt. Nach Ablauf einer gewissen Frist erkennt das Finanzamt jedoch die doppelte Haushaltsführung nicht mehr an, und die Ausländischen Mitarbeiter müssen den Zuschuss voll nachversteuern, wodurch ihr Nettogehalt niedriger ist.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es legal Ausländische Mitarbeiter gegenüber Deutschen geringer zu bezahlen, oder wäre das Diskriminierung?

  2. Darf der Arbeitgeber einfach den Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung in das Gehalt mit einberechnen, und zwar auf Grundlage des Nettoverdienstes?

  3. Wenn der Arbeitgeber nun weiß dass die Grundlage für den Zuschuss nicht gegeben wird (also der Hauptwohnsitz in der Nähe des Arbeitspatzes ist), wäre es dann trotzdem legal ihn zu bezahlen?

Bin gespannt auf eure Antworten!

Hallo,

2 Nachfragen:

Es kommt bei der Differenzierung also nicht darauf an, welche Nationalität oder ethnische Herkunft vorliegt, sondern nur auf den Wohnsitz (ein Deutscher wohnhaft im europäischen Ausland würde genauso behandelt)?

Und die Zeitarbeitsfirma, die ja aus praktischen Gründen (http://www.gesetze-im-internet.de/a_g/__9.html) idR tarifgebunden ist, zahlt allen, auch denen mit Wohnsitz im Ausland den Zeitarbeits-Tarif und den im Inland wohnenden ein übertarifliches Entgelt?

VG
EK

Hallo und danke für die Nachfragen.
Die Mitarbeiter sind alle in Deutschland beschäftigt, das heißt dass der Wohnsitz für alle - Ausländer wie Deutsche - gleich ist.

Deutsche Mitarbeiter haben in diesem Modell ein höheres Grundgehalt (mit Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung), und die Differenz wird bei den ausländischen Mitarbeitern über den Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung ausgeglichen (so lange dies steuerfrei möglich ist).

Nach wie vor die Frage: Wäre das legal?