Hallo,
im Bundesurlaubsgesetz ist der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch ja in Tagen angegeben (auf Basis von 6 Werktagen pro Woche). Allerdings ist es ja auch durchaus üblich, den Urlaubsanspruch von Mitarbeitern in Wochen im Arbeitsvertrag zu regeln.
Wenn ein Mitarbeiter jetzt vertraglich bspw. 4 Wochen Urlaub in Anspruch nehmen kann bedeutet das doch
- bei einer 2-Tage-Woche insgesamt 8 (Arbeits-)Tage Urlaub
- bei einer 5-Tage-Woche insgesamt 20 (Arbeits-)Tage Urlaub
Oder?
Was wäre, wenn in einem Vertrag 4 Wochen Urlaub zwischen zwei Parteien vereinbart sind, die aufeinander abgestimmt werden müssen? Partei A hat eine 5-Tage-Woche, Partei B hat nur eine 2-Tage-Woche.
Theoretisch hat A das Recht, 20 Urlaubstage (4 mal 5 Tage) zu nehmen. Für B entsprechen diese 20 Tage aber im schlimmsten Fall dann 10 Wochen Urlaub (10 mal 2 Tage). B hat aber ebenfalls nur 4 Wochen laut Vertrag - also 8 Tage.
Welche rechtlichen Möglichkeiten oder Pflichten gibt es, diese unterschiedlichen Urlaubsansprüche möglichst komplett aufeinander abzustimmen?
Müsste B dann 10 Wochen Urlaub „aus dem Hut zaubern“?
Oder darf A alles, was über den Urlaubsanspruch von B geht, nur dann nehmen, wenn B sowieso nicht arbeitet?
An der Stelle sind Schulbücher leider immer schon längst ausgestiegen. Und meine Rechtsvorlesungen sind auch schon zu lange her, dass ich das auch nur ansatzweise lösen könnte. Aber meine Schüler können einem ganz schöne Löcher in den Bauch fragen…
Viele Grüße
Merlinchen
