Unterschiedl.Urlaubsanspruch bei AGwechsel unterj

Hallo,

Meine Frage zum Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel mitten im Jahr:

  1. Arbeitsverhältnis mit 30 Tagen Urlaub - endet zum 30.09. - Urlaub wurde anteilig genommen (9/12)
    AG stellt dann die Bescheinigung aus für 23 Tage (wurde aufgerundet).

  2. Arbeitsverhältnis beginnt zum 1. Oktober - mit einem Anspruch auf 25 Tage Urlaub.

Wieviel Tage muss der 2. AG dann noch gewähren?
Sind es 3/12 von 25 Tagen, da man ja 3 Monate dort arbeitet hat?
Oder sind es nur 2 Tage - als Differenz der neuen 25 Tage Anspruch minus genommenen?
Oder gar keiner, weil gesetzlicher Anspruch - 20 Tage - schon weg sind ???

Danke

Hannah

Hi,

Hallo,

Meine Frage zum Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel mitten
im Jahr:

Sind es 3/12 von 25 Tagen, da man ja 3 Monate dort arbeitet
hat?

Ja.

Nur warum hat AN nicht bei AG 1 die 30 Tage nicht schon genommen? 5 Tage Urlaub verschenkt!

Danke

Hannah

GvC

Hallo

Sind es 3/12 von 25 Tagen, da man ja 3 Monate dort arbeitet
hat?

Ja.

Nein!

BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) …

=> 25-23 sind 2.

Nur warum hat AN nicht bei AG 1 die 30 Tage nicht schon
genommen?

Das ist Glaskugelei… Vielleicht wegen einer vereinbarten 12telung? Ausreichende Angaben darüber, ob der volle Anspruch zustand, sind vom TE bisher nicht gemacht worden.

5 Tage Urlaub verschenkt!

Oben hast Du noch das Gegenteil behauptet. 3/12 von 25 wären 6,25. 6,25 + 23 wären 29,25. 30 minus 29,25 sind nicht 5.

Gruß,
LeoLo

Stimmt
Hi LeoLo,

Hatte ich auch schon gemerkt, nur zum löschen wars zu spät.

Du warst zu schnell.

GvC

Danke LeoLo!

Ändert sich daran etwas, wenn der Anspruch von 23 Tagen bei AN Nr.1 nicht komplett genommen wurde, sondern (z.B. wegen Krankheit am Ende der Beschäftigung) zum Teil ausgezahlt wurde?
Wird die Bescheinigung vom 1. AG dann trotzdem auf 23 Tage ausgestellt - oder nur auf die tatsächlich genommenen freien Tage?

Hannah

Hallo

Ändert sich daran etwas, wenn der Anspruch von 23 Tagen bei AN
Nr.1 nicht komplett genommen wurde, sondern (z.B. wegen
Krankheit am Ende der Beschäftigung) zum Teil ausgezahlt
wurde?

Nein.

Gruß,
LeoLo