die beiden Geschäfsführer aus der Firma in der ich beschäftigt bin haben schon lange Zoff.
Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.
Der eine sagt, ich solle ihm gewisse Unterlagen raussuchen und der andere sagt, nicht ohne meine Genehmigung. Beide sagen ich soll ihre Anweisungen befolgen. Wessen Anweisung denn nun?
Ja, das ist wohl ein guter Gedanke. Aber was mache ich bis dahin?
Ein Chef hat mir schon gedroht, dass es Arbeitsverweigerung wäre, wenn ich nicht sofort seine Anweisungen ausführe. Das er mir dann kündigen könnte.
Wie sieht es denn rein rechtlich aus??
Kann er das, wenn ich ihm doch sage, dass der andere GF mir doch andere Anweisung gegeben hat … ?
Wenn beide Geschäftsführer das Recht haben, dir Anweisungen zu geben, dann würde ich immer die letzte Anweisung befolgen, zuvor aber anmerken, dass diese im Widerspruch zur vorherigen Anweisung steht.
Halte beide GF auf dem Laufenden, wenn der eine die Anweisung des anderen aushebelt.
Bitte um eine klare Dienstanweisung, wie du dich bei widersprüchlichen Anweisungen verhalten musst.
Verfasse eine Aktennotiz mit der Du Dein Problem schilderst und gib jedem Geschäftsführer ein Exemplar. Geschieht nichts, dann schalte den Betriebsrat ein.
wenn es keine betriebliche Regelung gibt (es scheint eine keine Firma zu sein?), dann sind beide Geschäftsführer wohl direkte Vorgesetzte von dir.
Auch hierzu würde ich einfach mal einen Brief an die Firma XY GmbH (nicht an A oder an B) senden und um Klarstellung bitten.
Vermutlich sind auch beide GF einzelvertretungsberechtigt (was bei Geschäften mit anderen Firmen von Interesse ist). Wäre nur einer der beiden dazu berechtigt, ohne Zusage des anderen Geschäfte zu machen, wäre das ein INDIZ dafür, dass dies der jenige ist, der das Alpha-Männchen ist.
ich würde mir in solch einer Situation schnellstens einen neuen Arbeitgeber suchen. In dieser Firma kann man nur verlieren.
Wenn man der Spielball beider Chefs ist, wenn sich beide Chefs auf Kosten ihres/ihrer Mitarbeiter gegenseitig ausspielen, verstößt man automatisch regelmäßig gegen seine Arbeitsanweisungen. Die Kündigung wird über kurz oder lang ins Haus flattern. Ich würde mich nicht wundern, wenn die Kündigung so ausfällt, dass Du am Ende sogar noch eine Sperre aufs Arbeitslosengeld bekommst.
Hier wurden schon gute Ratschläge gegeben.
Vor allem die Anweisung, die zuletzt kam, könnte eine Vorgehensweise sein.
Eine andere Möglichkeit wäre es, wenn man sich die Situation der Gf. aus der Sicht eines Dritten anschaut und wertet, welche Befugnisse der einzelne Geschäftsführer hat.
Aus dieser Sicht betrachtet, kann und soll ein Geschäftsführer jederzeit alle Infos/Unterlagen von den Mitarbeitern zur Herausgabe verlangen. Schließlich sind diese Unterlagen im Zweifel zwingend erforderlich um „das Geschäft zu führen“ bzw. die Firma am Laufenden zu halten.
Hingegen wäre die Anweisung des zweiten Geschäftsführers, dem ersten Geschäftsführer keine Unterlagen herauszugeben wohl eher unzulässig. Denn die Weigerung der Herausgabe dürfte im Zweifel nicht im Sinne der Firma sein und damit bald schon in den Berich der vorsätzlichen Schädigung gelangt…