Unterschiedliche Arbeitsverträge

Hallo,

darf ein Arbeitgeber bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zwischen verschiedenen Arbeitnehmern unterschiedlich verfahren? Im konkreten Fall geht es darum, dass für fast alle AN eine Tarifbindung im Arbeitsvertrag erwähnt wird, nur bei mir nicht. Geht das?

Auf Rückfrage, ob eine Tarifbindung in den Arbeitsvertrag mitaufgenommen werden kann, sagte zunächst der AG, dass alle diese Bindung haben. Dann gab der AG zu, dass die angeblich viele Bildungsurlaube nicht gewollt sind.
Ist es rechtens, wenn fast alle AN diesen Hinweis haben, nur 1 AN nicht?

Danke für alle Antworten im Voraus.

Hallo

Da ist für mich keine Diskriminierung erkennbar und daher dürfte das Vorgehen des AG rechtens sein. Wenn der AG im AG-Verband ist, wird die Tarifbindung übrigens durch den Eintritt des AN in die Gewerkschaft auch so hergestellt. Bei einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag wäre ebenfalls auch ohne vertraglichen Hinweis auf den TV der Tarif anzuwenden.

Gruß,
LeoLo