Hallo,
darf ein Arbeitgeber bei Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zwischen verschiedenen Arbeitnehmern unterschiedlich verfahren? Im konkreten Fall geht es darum, dass für fast alle AN eine Tarifbindung im Arbeitsvertrag erwähnt wird, nur bei mir nicht. Geht das?
Auf Rückfrage, ob eine Tarifbindung in den Arbeitsvertrag mitaufgenommen werden kann, sagte zunächst der AG, dass alle diese Bindung haben. Dann gab der AG zu, dass die angeblich viele Bildungsurlaube nicht gewollt sind.
Ist es rechtens, wenn fast alle AN diesen Hinweis haben, nur 1 AN nicht?
Danke für alle Antworten im Voraus.