Guten Tag,
wenn in einem Betrieb der Zeitraum des Arbeitsbeginns, bisher zwischen 6:00 - 8:00 Uhr auf 6:00 Uhr - 9:00 Uhr geändert, wie verhält es sich dann das eine Abteilung Punkt 7:00 Uhr anfangen muss. Der Betrieb sagt sogar das wirklich erst um 7:00 Uhr gestempelt werden darf. Wer früher stempelt wird mit einer Abmahnung bestraft. Kann der Arbeitgeber von jemandem verlangen das er bis 7:00 Uhr vor der Stempeluhr stehe und Punkt um stempelt.
Was ist aber, wenn diese Mitarbeiter aber einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben in dem steht das der Arbeitsbeginn zwischen 6:00 - 8:00 liegt.
Jürgen