Unterschiedliche bezahlung im gleichen Betrieb?

Ist es rechtens wenn ein Personaldienstleister seinen Leiharbeitern im gleichen Betrieb mit derselben Arbeit unterschiedlich bezahlt?
Eigendlich soll der BZA Tarif gelten, hab aber nun gehört das andere die beim selben Personaldienstleister sind mehr verdienen und die selbe Arbeit machen.
Auf Nachfrage wird beim Chef wird dies natürlich verneint.
Und kann man eine Lohnanpassung verlangen wenn es sich bestätigt?

Danke für eure antworten…

Hallo,

warum sollte es nicht rechtens sein? Ein Tarifvertrag legt ja nur den Mindestlohn fest. Wenn ein anderer Mitarbeiter eine höhere Qualifikation hat ( unabhängig der Tätigkeit ) kann er auch in eine höhere Tarifgruppe eingruppiert werden. Auch bei einer Eingruppierung in die gleiche Tarifgruppe kann der Arbeitgeber über eine außertarifliche Zulage einen höheren Stundenlohn zahlen. Diese kann allerdings jederzeit wiederufen werden. Ist z.b. üblich bei Mitarbeitern die zwar in einer Tarifgruppe „festhängen“ aber schon einige Zeit im Unternehmen sind.

Eine Lohnanpassung kann man also nicht verlangen.

Gruß
eifeler

Leider besteht kein Rechtsanspruch auf die gleiche Bezahlung, selbst bei gleichen Ausbildungsständen und der gleichen Tätigkeit. Das mag unverständlich klingen,ist aber juristisch korrekt. Denn allein durch die jeweilige Länge der Betriebszugehörigkeit können sich natürlich auch Lohnunterschiede ergeben.
Das Problem ist schon seit der Bibel bekannt. Dort beklagt sich aber jemand über die gleiche Bezahlung, die er als ungerecht empfindet. Da diejenigen, die bereits morgens angefangen hätten zu arbeiten, sich darüber beklagen, dass diejenigen, die erst zwei Stunden vor Ende des Tages dazugekommen seien, den gleichen Lohn wie die Frühaufsteher erhalten. Die Bibel sagt dazu, dass eben jeder das erhalten habe, was ihm zugesagt worden sei und das sei eben gerecht. Also Sie haben Anspruch auf die ihnen im Arbeitsvertrag zugesagte Bezahlung, damit haben Sie sich einverstanden erklärt. Das mag ärgerlich sein, aber in der deutschen Arbeitswelt kommt es leider auf die individuelle Cleverness an, was man für sich rausschlägt. Allgemeingültige Rechtsvorschriften gibt es nur über Mindestlöhne.
Ob dabei der BZA- oder ein anderer Tarifvertrag zur Anwendung kommt ist dabei völlig egal.

Tut mir leid, dass ich Ihnen da keine bessere Antwort geben kann. Den Weg zum Arbeitsgericht können sie sich daher ersparen.

MfG

Dietmar Richter

  1. Das gegenseitige Austauschen über Vertragsinhalte ist vertraglich untersagt und kann zu Abmahnungen / Kündigung führen.

  2. Der BZA Tarif gilt höchstwahrscheinlich für jeden von euch gleich, nur der eine hat entweder eine höhere Tarifgruppe oder mehr übertarifliche Zuschläge im Vertrag verankert.

  3. Ein Recht auf Gleichstellung besteht nicht. Gehalt ist verhandlungssache.

  4. Bei der Kontaktaufnahme zu deinem PDL bitte Punkt 1 beachten.

Hallo,

ein Recht auf Anpassung ist mir nicht bekannt.

Eine unterschiedliche Bezahlung ist aber auch nicht unüblich. Z.B:
Die selbe EGG aber der Kunde gibt auf Grund von Leistung eine Zulage vor.
Die selbe EGG aber schon lange im Einsatz beim Kunden und daher eine EDBZ (Einsatzdauer bezogene Zulage)
Mehr Berufserfahrung usw. Gleich ist nicht gleich…

Aber idR kommt es auf die Zahlung des Kunden an. Es ist ein Trugschluß das die Zeitarbeitsfima viel verdient. Viel ist zwar relativ, aber bei großen Kunden sind es oft nicht mehr als 1% bis 2%.

Der Umgang mit dem Lohnanteil ist hier interessant. Z.B. können Lohnbestandteile auch in lohnsteuerfreie Bestandteile gewandelt werden. OK das macht den Rentenanteil kleiner aber…

1 Euro Bruttolohn weniger aber damit 1,50 mehr Fahrgelt(Steuerfrei)zB und usw.

VG

Hallo, da weiß ich nicht wirklich Bescheid. Ich denke mir nur: Da wo es einen Tarifvertrag gibt, gibt es auch eine Gewerkschaft, die diesen Tarifvertrag mit ausgehandelt hat. Vielleicht hast Du dort die Möglichkeit Dir eine Antwort zu holen.
Viel Erfolg
Ella

Moin, moin,

Deine Frage ist gundsätzlich nicht ganz einfach zu beantworten…
Tatsächlich müssen gleiche Tätigkeiten in einem Betrieb, die von Mitarbeitern der gleichen Lohngruppe verrichtet werden, auch gleich bezahlt werden! Aber es sind Abweichungen denkbar: es kann nämlich sein, dass z.B. Du als „Helfer“ eingruppiert bist, Dein Kollege als „Schlosser“ (weil er einer ist), es für ihn zur Zeit keine Aufträge gibt und er daher die gleiche Arbeit wie Du machen muss, er aber in einer anderen Lohngruppe ist. Das widerum ist dann rechtens, dass er besser bezahlt wird als Du. OK?
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Du schlicht belogen wirst - hast Du die Abrechunungen der „besserbezahlten“ Kollegen gesehen? Hier wird auch gern einmal geflunkert.
Sollte es tatsächlich so sein, dass ihr in gleicher Lohngruppe unterschiedlich bezahlt werdet, bleibt nur der Gang zum Disponenten - im Extremfall zu Gewerkschaft - oder in ein anderes Unternehmen…

Grüße marineblau

Der BZA regelt ja nur die Mindestentgeltgruppen, aber nicht das persönliche Verhandlungsgeschick jedes einzelnen. Selbstberständlich kann ein Dienstleister Mitarbeiter A mehr bezahlen, als Mitarbeiter B, solange beide z.B. Mindestens in E2 eingruppiert sind.
Nach oben sind da keine Grenzen gesetzt.
Das ist nun eine sehr pauschale Aussage, ich hoffe, sie hilft. Ansonsten brauche ich mehr Details über die Tätigkeiten, Entgeltgruppe, Sachverhalt, etc.

Hallo Morbid,

um die Frage vorab zu beantworten: Ja, es ist rechtens.

Die Zeitarbeitsfirma ist durch den Tarifvertrag verpflichtet, die Leiharbeitnehmer nach Ausbildung zu bezahlen (in die Tarifgruppen einzugruppieren) und NICHT nach dem Einsatz.

Beispiel:
Leiharbeitnehmer ist Ingenieur mit Berufserfahrung und Trallala => Er muss Entgeltgruppe 9 erhalten (die höchste). Nach ein paar Monaten endet der Ingenieurs-Auftrag, er wird als Helfer am Band eingesetzt => trotzdem bleibt es bei seinem Ingenieurs-Lohn.

Falls die betreffende Person/en die gleiche Ausbildung haben (also die gleichen Eingruppierungs-Voraussetzungen) und unterschiedliche Tarifgruppen angewandt werden, dann kann man natürlich den Arbeitgeber darauf hinweisen, und im ärgsten Fall auch Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Ob das für das Arbeitsklima förderlich ist, wage ich allerdings zu bezweifeln. Auch ist der Nachweis hier wahrscheinlich schwer zu führen.

Gruß
Harry

Hallo Morbid,
grundsätzlich ist eine unterschiedliche Bezahlung nicht ausgeschlossen.
Es hängt hierbei von mehreren Faktoren ab.
a) Ausbildungsstand
b) Berufserfahrung
c) wir hier das Gesamtbrutto betrachtet oder der Stundenlohn oder das Netto, was ausbezahlt wird.
Hier kann es nun sein, dass jmd eine andere Steuerklasse hat, aber den gleichen Lohn, dennoch erhält er ein anderes Netto.
Es kann auch sein, dass Fahrtgeld gezahlt. Dies ist dann von der Entfernung des Wohnortes zur Einsatzstelle abhängig.
Es kann aber auch sein, dass jmd für die gleiche Tätigkeit mehr Geld erhält als jmd, der eine andere Berufserfahrung mitbringt oder eine andere Ausbildung gemacht hat.
Außerdem werden beim BZA-Tarif nach 9 Monaten ununterbrochenen Einsatz beim gleichen Kundenbetrieb Zuschläge gezahlt, die derjenige noch nicht erhält, wenn er dort erst beginnt.
Also es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, warum das Gehalt unterschiedlich sein kann.
ich hoffe, diese Antwort konnte Klarheit bringen.
viele Grüße
PP
Wie in jeder Firma

Hallo Morbid,

so lange alle das gleiche Grundgehalt bekommen der Entgeltgruppe, kann man nichts einfordern. Unterschiedliche Bezahlungen für die gleiche Arbeit können verschiedene Gründe haben. Beispiele: Fahrzeit und -weg, Qualifikation (höherer Abschluss), bessere Verhandlung bei der Einstellung. Meist sind dies aber Aufschläge, die auf das Grundgehalt gezahlt werden. Lohnanpassung nur mit gutem Grund, denn die individuellen Umstände werden beim gehalt auch berücksichtigt - und daher muss der Chef ihnen keine Begründung geben.

Tut mir Leid, ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Viele Grüße,

Paula

Hallo,

Gott sei Dank gibt es noch unterschiedlichen Lohn.

Es gibt keine gleich guten Fußballspieler in der gesamten Bundesliga. Jeder speilt anders, jeder „arbeitet“ anders. Deshalb verdienen die, deshalb verdient jeder anders. Leider geht es durch Tarifverträge nicht ganz so gerecht im Arbeitsleben zu.

Wenn schon Ungerecht, dann gerecht, das meinen Sie doch wohl. Jeder bestimmt seinen Lohn selbst. Jeder kann das selber aushandeln.

Ein tariflicher Mindestlohn ist in der Zeitarbeit schon verabschiedet, wird von den Politiklern erst noch in den nächsten Tagen umgesetzt. Dann muss es zumindest die 7,79 EUR pro Stunde geben.

Beste Grüße

Hallo

Sie sollten als erstes den Tarifvertrag lesen. Die Bezahlung kann natürlich variieren, z.B. nach Alter, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit usw. Wenn Sie nach Tarif bezahlt werden und glauben eine Lohnerhöhung zu verdienen, dann argumentieren Sie lieber mit Ihrer guten Leistung, dass wirkt mehr als der Vergleich mit einem Kollegen.

Alles Gute

Hallo,

es ist nicht ok, wenn Mitarbeiter für die gleiche Arbeit unterschiedlich bezahlt werden.

Wichtig ist aber, dass man den vertraglich vereinbarten Lohn vergleicht und nicht irgendwelche zusätzlichen Zahlungen wie z.B. Fahrgeld.

Viele Grüße

Ist es rechtens wenn ein Personaldienstleister seinen
Leiharbeitern im gleichen Betrieb mit derselben Arbeit
unterschiedlich bezahlt?
Eigendlich soll der BZA Tarif gelten, hab aber nun gehört das
andere die beim selben Personaldienstleister sind mehr
verdienen und die selbe Arbeit machen.