Unterschiedliche Bilder des Ferienhauses

Hallo Forum,

wie verhält es sich, wenn man ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung anmietet und vor Ort sodann feststellt, dass der Ausblick vom Wohnbereich auf das Meer, mit dem auf den Bildern nicht übereinstimmt?

Der Blick auf das Meer wird in natura durch eine Düne teils beeinträchtigt. Das Bildmotiv hingegen zeigte eine geringere Düne.

Kann man hierbei einen Teil des Preises erstattet bekommen oder ist auf Kulanz des Vermieters zu hoffen?

Freue mich über Erfahrungen und hilfreiche Informationen.

Vielen Dank

Hallo,

kommt darauf an, was im Mietvertrag steht. Wenn dort die Höhe der Düne, der Ausblick auf das Meer etc. genau beschrieben steht, dann hat man wahrscheinlich einen Anspruch.

Allerdings bezweifle ich, dass das Ferienhaus so vermietet wurde. Wahrscheinlicher ist doch, dass die Zimmer, die Einrichtung und die allgemeine Lage verbindlich festgehalten wurde.

Im übrigen ist - soweit ich weiss - eine Düne ein „lebendes“ Ding, welches die Eigenschaft hat, sich aufgrund Windverhältnissen etc. zu vergrößern oder auch mal abzutragen. Welchen Einfluss ein Ferienhausvermieter darauf haben soll, wäre zu klären. Vielleicht: Messen, upps zu hoch, raus mit der Schüppe und abtragen?

Gruß
Nita

Hallo,

Der Blick auf das Meer wird in natura durch eine Düne teils
beeinträchtigt. Das Bildmotiv hingegen zeigte eine geringere
Düne.

Könnte an Ebbe und Flut liegen :wink:
Ich glaube, da kommt eine Minderung nicht in Frage.

Gruß
Roland

…auf Kulanz kann man immer hoffen…was wäre ohne Hoffnung???