Unterschiedliche Essenspreise

Hallo zusammen,

mal angenommen, ein Arbeitgeber nimmt in einer Kantine zwei vollkommen unterschiedliche Preise für das gleiche Essen.
Festangestellter zahlt 4,00 €, MA mit Werkvertrags soll 8,00€ zahlen.

Ist das so überhaupt erlaubt?

Grüße

Holygrail

Servus,

ja, das ist erlaubt.

Der Subunternehmer kann bei dieser Gelegenheit wahrnehmen, dass es keine Mitarbeiter mit Werkvertrag gibt, sondern auch an dieser Stelle nur zwischen Mitarbeitern des Unternehmens und Unternehmensfremden unterschieden wird.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

ja, das ist erlaubt.

…sofern er einen damit gewährten geldwerten Vorteil dem Finanzamt des AN meldet.

Gruß
smalbop

Sachbezüge bei Kantinenessen
Servus,

das muss er nicht tun.

Es genügt, eventuelle geldwerte Vorteile ganz banal mit dem Gehalt abzurechnen, so wie er das auch bei Dienstwagen und sowas macht. Im gegebenen Fall, Zuzahlung durch die Arbeitnehmer 4,00 €, gibt es aber keinen geldwerten Vorteil, weil das Mittagessen zum Sachbezugswert bewertet wird und die Zuzahlung höher ist als der Sachbezugswert. Folge: Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil gleich Null.

Das ist übrigens auch ein Hintergrund dafür, weshalb in dem Betrieb aus dem vorgestellten Beispiel nur Arbeitnehmer die verbilligte Mahlzeit erhalten: Es geht hier um einen der sehr seltenen Fälle, wo das, was die Sache den Arbeitgeber kostet, auch beim Arbeitnehmer ankommt - ganz ohne Steuer- und Sozialversicherungsbelastung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo

Das ist übrigens auch ein Hintergrund dafür, weshalb in dem
Betrieb aus dem vorgestellten Beispiel nur Arbeitnehmer die
verbilligte Mahlzeit erhalten: Es geht hier um einen der sehr
seltenen Fälle, wo das, was die Sache den Arbeitgeber kostet,
auch beim Arbeitnehmer ankommt - ganz ohne Steuer- und
Sozialversicherungsbelastung.

Das hab ich nicht verstanden. Warum ist die Tatsache, dass „das, was die Sache kostet“ auch wirklich beim Empfänger ankommt, der Grund dafür, dass dieser Vorteil nicht auch anderen gewährt werden kann? Irgendwas fehlt in der Argumentation doch noch?!

LG
Bommel

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Hallo,

Das hab ich nicht verstanden. Warum ist die Tatsache, dass „das, was die Sache kostet“ auch wirklich beim Empfänger ankommt, der Grund dafür, dass dieser Vorteil nicht auch anderen gewährt werden kann? Irgendwas fehlt in der Argumentation doch noch?!

Ich denke nicht, dass die Ursprungsfrage vorrangig auf die steuerliche Behandlung abzielte, sondern darauf, ob hier ein Essen für unterschiedliche Personengruppen zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden darf. Der Arbeitgeber darf selbstverständlich seinen Arbeitnehmer etwas dazugeben, so dass diese weniger bezahlen. Dadurch ist niemand zu Unrecht benachteiligt.

Grüße

Dem kann ich mich anschließen, aber das hat ja mit meiner Frage nix zu tun.

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Dem kann ich mich anschließen, aber das hat ja mit meiner Frage nix zu tun.

Also Du willst wissen, warum das Unternehmen anderen Personengruppen nichts zum Essen dazugibt? Das hat in der Tat nichts damit zu tun, dass hier mal etwas 1:1 ankommt, sondern ist sicher etwas in der Richtung Mitarbeiterbindung.

Servus,

wenn der Auftraggeber seinen Subunternehmern ein verbilligtes Kantinenessen anböte, kostete der Aufwand, der nötig wäre, um die Versteuerung des Naturalhonorars bei den Empfängern sicherzustellen, grob geschätzt zehn bis zwanzig Euro pro Mahlzeit.

D.h. selbst wenn er auch bei seinen Subunternehmen sowas wie Bindung an sein Unternehmen anstrebte, wäre er mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er das ausgerechnet über die Kantine angehen wollte.

Freilich kann man sowas auch durch den Prüfer bei Bp erledigen lassen, aber dann wirds erst richtig teuer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

mal angenommen, ein Arbeitgeber nimmt in einer Kantine zwei
vollkommen unterschiedliche Preise für das gleiche Essen.
Festangestellter zahlt 4,00 €, MA mit Werkvertrags soll 8,00€
zahlen.

Das hast Du falsch verstanden. Das Essen kostet genau das gleiche. Der Mitarbeiter wird aber subventioniert, das heißt, der Arbeitgeber legt bei jedem Essen (in diesem Fall 4€) oben drauf. Es wird halt (von Dir unbemerkt) auf anderem Wege das gleiche in der Kasse landen.

Ist das so überhaupt erlaubt?

Klar, warum nicht. Es ist doch eine rein organisatorische Frage, ob man das auf dem geschilderten Weg oder anders, zum Beispiel per Essenmarken o.ä. macht.

Bei uns in der Mensa gibt es übrigens sogar drei verschiedene Preise: Studenten zahlen am wenigsten, Angestellte/Professoren etwas mehr, Fremde am meisten.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Dem kann ich mich anschließen, aber das hat ja mit meiner Frage nix zu tun.

Also Du willst wissen, warum das Unternehmen anderen
Personengruppen nichts zum Essen dazugibt? Das hat in der Tat
nichts damit zu tun, dass hier mal etwas 1:1 ankommt, sondern
ist sicher etwas in der Richtung Mitarbeiterbindung.

Danke, das gehört jettt aber wohl eigentlich als Antwort auf die Ausgangsfrage gepostet

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