Unterschiedliche Gehaltsgruppen trotz gl. Arbeit

Hallo,

wie würdet Ihr die Sachlage sehen?

In einer Firma existieren 2 Laboratorien( A+B )welche unterschiedlichen Kostenstellen unterstehen.
Nun hat C aus Abteilung A mitbekommen, dass D aus Abteilung B für die gleiche Ausbildung die Gehaltsklasse nennen wir sie mal L10 bekommen hat.
A spricht nun seinen Chef auf eine Gehaltserhöhung an, dieser meinte dann nur zu A, er sei doch schon in L9, was er denn noch weiter möchte?
Klare Aussage war, L 10 wird es hier bei uns nicht geben!!!

Ist so ein Fall als Vertragsfreiheit zu verstehen oder würde ein solches Verhalten gegen die Gleichbehandlung verstoßen?

Danke für die folgenden Antworten.

Hallo,

neben den Faktoren Tätigkeit und Ausbildung bestimmen auch noch Faktoren wie Kompetenz, Leistung und Betriebszugehörigkeit den Lohn.

Hat vielleicht der eine MA ein paar Zusatzlehrgänge? Ist der eine MA besser, präziser, schneller? Wie sieht es mit den sog. Softskills aus?

Haelge

Nehmen wir an B wäre sogar jünger und hätte weniger Erfahrung als A.Wobei es auch kein Unterschied machen würde wenn wir beide als gleichwertig ansehen!

Mir geht es aber generell um die Frage, kann innerhalb einer Firma einfach gesagt werden, bei uns gibts kein L10 in der Abteilung auch wenn es in anderen Normalität ist?

Gruß

Ugh.

Nun hat C aus Abteilung A mitbekommen, dass D aus Abteilung B
für die gleiche Ausbildung die Gehaltsklasse nennen wir sie
mal L10 bekommen hat.

Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht primär die Ausbildung (abgesehen davon, dass es Ecklöhne u.dgl. gibt). Man kann als Analphabet Geschäftsleiter sein (oder Politiker *g*), oder als Prof.Dr.Dr. Klos putzen … maßgebend ist die ausgeübte Tätigkeit.

Erste Frage also: Ist die ausgeübte Tätigkeit bei beiden AN die gleiche? Dann würde sich die Forderung nach gleicher Eingruppierung nicht einmal auf den Gleichbehandlungsfirlefanz stützen, sondern auf „objektiv nachprüfbare“ Kriterien.

Da hier von unterschiedlichen Kostenstellen und Gehaltsgruppen die Rede ist, wird es sich wohl um einen größeren Betrieb mit Tarifbindung o.dgl. handeln, und dann gibt es, wenn die obigen Kriterien erfüllt sind, ein Reklamationsrecht (Betriebsrat fragen!). Allerdings ist die Eingruppierung eine individualrechtliche Kiste, so dass im Extremfall individuell Klage erhoben werden müsste.

Die Aussage „in meiner Abteilung gibt es diese Gehaltsgruppe nicht“ ist, so platt in die Gegend gepupst, keinen Schuss Pulver wert. Es müsste dann unter obigen Bedingungen noch der Nachsatz folgen „… weil es in der Abteilung bestimmte wertprägende Tätigkeiten so nicht gibt“.

Aber wie gesagt, da sollte sich ein gegebenenfallser BR drum kümmern. Ist ein solcher nicht vorhanden, müsste der betroffene AN eine Tätigkeitsbeschreibung erstellen, aus der die zu niedrige Eingruppierung hervorgeht, und daraus dann, nötigenfalls gerichtlich, Anspruch erheben bzw. feststellen lassen.

Aga,
CBB

Ja der Betrieb in diesem Fall hat ca 950 Mitarbeiter und folglich auch einen Betriebsrat.
Der einzige Unterschied der besteht, die eine Abteilung ist der Produktion angeschlossen und wird von dieser Bezahlt, die andere Abteilung ist nicht angebunden, sagen wir mal so, sie finanziert sich durch Kundenservice.

Na dann werden wir mal schauen, welche Meinung der Betriebsrat dazu hat.

Vielen Dank für die Antwort

Ehrlich gesagt:

Welches Gehalt wie von wem verhandelt wurde ist immer noch eine Sache zwichen AN und AG. Wer besser verhandelt und seinen Chef davon überzeugt, er ist wert besser bezahlt zu werden, wird auch besser bezalt. Auch bei uns werden Leute für die selbe Position unterschiedlich gut bezahlt.

Das Gehalt kann nicht zuletzt auch wiederspiegeln, wie zufrieden der AG mit der Arbeit des AN ist.

Wenn also (fiktiv) Labor A mehr Geld bringt als Labor B, oder D schlicht besser arbeitet als C, oder D schlicht besser verhandelt hat als C, dann wundert es mich nicht dass sich das auch finanziell unterscheidet.

Der Ausbildungsgrad spielt dabei nicht die geringste Rolle. Die Firmenleitung interessiert (zu recht) vor allem: Wieviel bringt uns der Mitarbeiter, was kostet uns der Mitarbeiter. Wer viel bringt, darf viel verlangen.

Wenn also (fiktiv) Labor A mehr Geld bringt als Labor B, oder
D schlicht besser arbeitet als C, oder D schlicht besser
verhandelt hat als C, dann wundert es mich nicht dass sich das
auch finanziell unterscheidet.

Ich glaube Du hast die Frage nicht verstanden…

Selbst wenn sich der AN den A… aufreißt und 5mal besser ist als der andere AN bekommt er nicht mehr Geld.
Der Abteilungsleiter sagt einfach, bis zu diesem Punkt und nicht weiter!!
Und lassen wir mal das wer mehr Geld bringt weg, es ist immer noch die gleiche Firma.

Ich habe deine Frage schon verstanden.

Der Knackpunkt ist das was ich zuerst schrieb. Was jemand verdient ist zunächst mal Sache zwischen AN und AG. Wenn dein Abteilungsleiter dir sagt, dass er nicht mehr als L9 geben wird kann das verschiedenstes heissen.

  1. Es wird für C nicht mehr als L9 geben, weil der AN C für schlecht oder was auch immer hält
  2. Ihm ist gar nicht klar, dass in Labor B auch bis L10 vergeben wird
  3. Labor A und Labor B sind unterschiedliche Kostenstellen und haben auch unterschiedliche Gehaltsregelungen
  4. D hat, aus welchen Gründen auch immer, einen Deal mit seinem AN gemacht und bekommt deswegen mehr

und so weiter und so fort. Es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz, der verlangen würde, dass Menschen mit gleichem Ausbildungsstand das gleiche verdienen müssten. Da ihr objektiv in unterschiedlichen Laboren seid, gibt es überhaupt keine Basis mehr für eine wie auch immer geartete Gleichbehandlung.

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