Hallo,
angenommen man hatte einen Wasserschaden in einer Eigentumswohnung. Sowohl der Besitzer der Wohnung als auch die Versicherung beauftragen unabhängig von einander einen Sachverständigen.
Der Sachverständige der Privatperson ermittelt einen Sachschaden von 18.000 Euro. Der Sachverständige von der Versicherung jedoch nur einen Sachschaden von 8.300 Euro.
Da der Differenzbetrag zwischen den beiden Gutachten doch erheblich von einander abweicht, stellen sich mir folgende Fragen:
- Wie ist der rechtliche Weg, um einen Abgleich zwischen beiden Gutachten zu bekommen?
- Gibt es hier irgendwelche Fristen zu beachten? Von Seiten des Sachverständigen und der Privatperson.
Ich danke schon mal im Voraus.
Asmodine
Fragen:
- Wie ist der rechtliche Weg, um einen Abgleich zwischen
beiden Gutachten zu bekommen?
- Gibt es hier irgendwelche Fristen zu beachten? Von Seiten
des Sachverständigen und der Privatperson.
Man sollte dem Versicherer das Gutachten schicken und ihn zur Zahlung des (Differenz-)Betrages auffordern, um ihn in Verzug zu setzen.
Lehnt er ab, muß man den Anspruch binnen 2 Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, gerichtlich geltend machen, außer der Versicherer hat gem. § 12 III VVG belehrt, dann hat man nur 6 Monate Zeit.
Ansonsten ist in normalen Bedingungen sowohl der Hausrat- als auch der Wohngebäude-Versicherung Sachverständigenverfahren bei Streitigkeiten über die Schadenhöhe vorgesehen mit einem SV, den der Versicherer benennt, einem, den man selbst benennt und einem Obmann. Da bleibt man allerdings auf jeden Fall auf Kosten für seinen SV und den halben Obmann-Kosten sitzen.