Unterschiedliche Leistungshöhe BA und LRA

Hi,

in einigen Bundesländern bekommt man die Leistungen anscheinend von 2 verschiedenen Stellen
KDU (Kosten d. Unterkunft) vom LRA (Landratsamt) und den Rest von der Arbeitsagentur. Es erfolgt eine prozentuale Verteilung der Leistungen, wobei die zu Grunde gelegte Höhe des Leistungsanspruchs an sich, von beiden Ämtern identisch ist.

Nun haben diese aber unterschiedliche Berechnungs-Software.
Dies hat zu Folge, dass es zu ‚Rechendifferenzen‘ kommt, die zu Lasten des Leistungsempfängers gehen.

Es handelt sich zwar nur um ca. 50 Ct./Monat, also ca. 0,1 %, aber korrekt ist das ja nicht, auch wenn die Ämter (Steuerzahler) auf alle Empfänger überschlagen hierduch natürlich mehrere Millionen €/Jahr spart.(Wenn ich meine Bank frage, ob sie auf 0,1 % Gebühren verzichtet, bekomme ich sicher ein klares nein *gg*)

Kein Amt fühlt sich für diese Differenzen zuständig.

Die Argumentation:
„dass wir auf die unterschiedliche Verteilung
und Anrechnung leider keinen Einfluss haben, da die
Leistungsberechnung der Agentur für Arbeit und des Landkreises
mit unterschiedlichen, jedoch vorgegebenen Programmen erfolgt.“

Es wurde das Ministerium angeschreiben, da Widersprüche bisher unbearbeitet blieben, bzw. sich halt kein Amt zuständig fühlt.

Was könnte man noch machen, oder findet ihr das übertrieben, hiergegen vorzugehen?

Bitte bedenkt, dass das für eine allein Erziehende 5 € und somit z. B. 1 Kino- Schwimmbadbesuch im Jahr für das Kind mehr ausmacht und wirklich jeder Cent zählt.
Es geht auch ein bisschen ums Prinzip, dass man erwarten kann, dass teuer bezahlze Software auch korrekt funktioniert und die Bürger das bekommen, was ihnen zusteht.

Marion (auf 'Haue ’ vorbereitet)

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hi,

Hallo,

in einigen Bundesländern bekommt man die Leistungen
anscheinend von 2 verschiedenen Stellen

In jedem Bundesland ist das so. KDU zahlt die Kommune und ALG II die BA (Bundesanstalt f. Arbeit umgangssprachlich Arbeitsamt)

KDU (Kosten d. Unterkunft) vom LRA (Landratsamt) und den Rest
von der Arbeitsagentur. Es erfolgt eine prozentuale Verteilung
der Leistungen, wobei die zu Grunde gelegte Höhe des
Leistungsanspruchs an sich, von beiden Ämtern identisch ist.

Nun haben diese

Wen meinst du mit „diese“? BA und Kommune?

aber unterschiedliche Berechnungs-Software.
Dies hat zu Folge, dass es zu ‚Rechendifferenzen‘ kommt, die
zu Lasten des Leistungsempfängers gehen.

Wäre mir neu, dass hier unterschiedliche Software zum Einsatz kommt.
die Software kommt ausschliesslich von der BA,
ist absolut Sch…
Man darf auf den Rechnern auf denen die Programme der BA laufen, KEINE andere Software (nicht mal Spielchen) installieren, sonst wird man von der BA für die weitere Bearbeitung gesperrt.

Es handelt sich zwar nur um ca. 50 Ct./Monat, also ca. 0,1 %,
aber korrekt ist das ja nicht, auch wenn die Ämter
(Steuerzahler) auf alle Empfänger überschlagen hierduch
natürlich mehrere Millionen €/Jahr spart.(Wenn ich meine Bank
frage, ob sie auf 0,1 % Gebühren verzichtet, bekomme ich
sicher ein klares nein *gg*)

Kein Amt fühlt sich für diese Differenzen zuständig.

Die Argumentation:
„dass wir auf die unterschiedliche Verteilung
und Anrechnung leider keinen Einfluss haben, da die
Leistungsberechnung der Agentur für Arbeit und des Landkreises
mit unterschiedlichen, jedoch vorgegebenen Programmen
erfolgt.“

Es wurde das Ministerium angeschreiben, da Widersprüche bisher
unbearbeitet blieben, bzw. sich halt kein Amt zuständig fühlt.

Was könnte man noch machen, oder findet ihr das übertrieben,
hiergegen vorzugehen?

Bitte bitte bitte, geh an die Öffentlichkeit, so WiSo oder SternTV oder ähnliches, glaub mir, sollte sich an der Software der BA etwas verbessern lassen, würde dir jeder Sachbearbeiter die Füsse küssen! (Diese Aussage enthält KEINE Ironie, ist absolut Ernst gemeint!)

Bitte bedenkt, dass das für eine allein Erziehende 5 € und
somit z. B. 1 Kino- Schwimmbadbesuch im Jahr für das Kind mehr
ausmacht und wirklich jeder Cent zählt.
Es geht auch ein bisschen ums Prinzip, dass man erwarten kann,
dass teuer bezahlze Software auch korrekt funktioniert und die
Bürger das bekommen, was ihnen zusteht.

Muss ich dir völlig Recht geben!

Die Sachbearbeiter erkennen die „falsche“ Berechnung sehr wohl, wären sicherlich auch bereit praktisch „händisch“ die Fehler der BA Software auszubügeln, ein entprechender Bewilligungsbescheid kann aber nicht erstellt werden, da es die Software der BA nicht ermöglicht, an den Bescheiden selber etwas „händisch“ zu ändern.
Die Bescheide werden durch die Software im PDF-Format erstellt und eine PDF-Konverter-Software ist nicht zugelassen (siehe oben)

Marion (auf 'Haue ’ vorbereitet)

Nein Marion, keine Haue, wenn du es schaffst, dass die Softwareentwickler ihr Zeugs endlich richtig zum laufen bringen würden!

grüsse
dragonkidd

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder
Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande.
Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt,
solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete
Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder
Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und
Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie
auch einzustehen haben.

Hallo,

Nun haben diese

Wen meinst du mit „diese“? BA und Kommune?

Ja.

Wäre mir neu, dass hier unterschiedliche Software zum Einsatz
kommt.
die Software kommt ausschliesslich von der BA,
ist absolut Sch…
Man darf auf den Rechnern auf denen die Programme der BA
laufen, KEINE andere Software (nicht mal Spielchen)
installieren, sonst wird man von der BA für die weitere
Bearbeitung gesperrt.

Die Argumentation:
„dass wir auf die unterschiedliche Verteilung
und Anrechnung leider keinen Einfluss haben, da die
Leistungsberechnung der Agentur für Arbeit und des Landkreises
mit unterschiedlichen, jedoch vorgegebenen Programmen
erfolgt.“

Dies ist ein Auszug von einer Mail des LRA :wink:
Laut deren aussage haben die verschiedene Programme, wobei das des LRA wesentlich transparenter, ausführlicher und ‚kundenfreundlicher‘ ist.

Bitte bitte bitte, geh an die Öffentlichkeit, so WiSo oder
SternTV oder ähnliches, glaub mir, sollte sich an der Software
der BA etwas verbessern lassen, würde dir jeder Sachbearbeiter
die Füsse küssen! (Diese Aussage enthält KEINE Ironie, ist
absolut Ernst gemeint!)

Die Sachbearbeiter erkennen die „falsche“ Berechnung sehr
wohl, wären sicherlich auch bereit praktisch „händisch“ die
Fehler der BA Software auszubügeln, ein entprechender
Bewilligungsbescheid kann aber nicht erstellt werden, da es
die Software der BA nicht ermöglicht, an den Bescheiden selber
etwas „händisch“ zu ändern.
Die Bescheide werden durch die Software im PDF-Format erstellt
und eine PDF-Konverter-Software ist nicht zugelassen (siehe
oben)

Ja, die stöhnen gewaltig, seit Jahren! Die Software wurde wohl schon mehrmals umgestellt. Korrekturen durch den Beamten sind nicht möglich.
Naja, wir haben ja auch Geld für ein neues Logo oder BA, bei dem nur die Farben getauscht wurden :wink: