Hi,
in einigen Bundesländern bekommt man die Leistungen anscheinend von 2 verschiedenen Stellen
KDU (Kosten d. Unterkunft) vom LRA (Landratsamt) und den Rest von der Arbeitsagentur. Es erfolgt eine prozentuale Verteilung der Leistungen, wobei die zu Grunde gelegte Höhe des Leistungsanspruchs an sich, von beiden Ämtern identisch ist.
Nun haben diese aber unterschiedliche Berechnungs-Software.
Dies hat zu Folge, dass es zu ‚Rechendifferenzen‘ kommt, die zu Lasten des Leistungsempfängers gehen.
Es handelt sich zwar nur um ca. 50 Ct./Monat, also ca. 0,1 %, aber korrekt ist das ja nicht, auch wenn die Ämter (Steuerzahler) auf alle Empfänger überschlagen hierduch natürlich mehrere Millionen €/Jahr spart.(Wenn ich meine Bank frage, ob sie auf 0,1 % Gebühren verzichtet, bekomme ich sicher ein klares nein *gg*)
Kein Amt fühlt sich für diese Differenzen zuständig.
Die Argumentation:
„dass wir auf die unterschiedliche Verteilung
und Anrechnung leider keinen Einfluss haben, da die
Leistungsberechnung der Agentur für Arbeit und des Landkreises
mit unterschiedlichen, jedoch vorgegebenen Programmen erfolgt.“
Es wurde das Ministerium angeschreiben, da Widersprüche bisher unbearbeitet blieben, bzw. sich halt kein Amt zuständig fühlt.
Was könnte man noch machen, oder findet ihr das übertrieben, hiergegen vorzugehen?
Bitte bedenkt, dass das für eine allein Erziehende 5 € und somit z. B. 1 Kino- Schwimmbadbesuch im Jahr für das Kind mehr ausmacht und wirklich jeder Cent zählt.
Es geht auch ein bisschen ums Prinzip, dass man erwarten kann, dass teuer bezahlze Software auch korrekt funktioniert und die Bürger das bekommen, was ihnen zusteht.
Marion (auf 'Haue ’ vorbereitet)
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