Hallo BesserBe,
Reifen gemischt fahren geht gar nicht klar,es sei denn Du hast es schriftlich vom TÜV.
Die Reifen kannst Du selbstverständlich weiter verkaufen,fairerweise solltest Du angeben das es unterschiedliche Reifengrößen sind.
ja ja die freunde vom tüv…der nä. hätte gesagt: geht garnicht, gibt keine plakete…fakt ist der abrollumfang stimmt dann nicht. schaue in deinen schein was für eine größe drinsteht…das ist die richtige. wenn eine ganz andere größe drinsteht steht es im coc-papier…der reifenhändler kann dir aber auch weiterhelfen. wenn du mir sagt welches auto du fährst kann ich dir auch sagen welche passt…
hoffe konnte helfen…
gruß wolfgang.
das geht nicht.Auch nicht mit „Klausel“. Das Fahrzeug verliert dadurch seine Betriebserlaubnis; Technisch ist dass sicher kein Ding aber nicht zugelassen. Prüfe bitte auch noch die Tragfähigkeit des 185/60r14. In der Regel ist die niediger wie beim 185/65r14.
Ohne Sondereintrag in Deutschland nicht zugelassen. #
Hallo,
das gibt es, dass man auf der Vorderachse eine andere Reifengröße fährt als auf der Hinterachse. Das wird gern bei Leichtmetallrädern in großen Größen gemacht. Dann steht es aber in der ABE bzw. Teilegutachten der Felgen. Sind bei Dir die Räder original, steht die Reifengröße in der Zulassung.
Von einer Kombination dieser beiden Größen habe ich jedenfalls noch nie gehört.
Verkaufen kannst Du die Reifen trotzdem, am besten paarweise getrennt. Aber mal ehrlich: Wer kauft den Reifen die „jahrelang“ gefahren wurden??
Meines Wissens nach gibt es für diese Reifengröße keine Klausel. Es ist möglich unterschiedlich Große Reifen auf der Vorder, bzw. Hinterachse zu fahren. Aber nicht bei den von Dir genannten Größen, da der Abrollumfang zu unterschiedlich ist.
Hallo!
Verkauf doch ein Paar 185/60-14 und ein Paar 185/65-14, dass enthebt Dich aller Probleme und bringt meistens auch mehr Geld ein. (Zwinker) Du kannst sowieso nichts dazu sagen, ob und was der nächste auf seinem Auto fahren darf. Das muss der Käufer selbst wissen und verantworten.
VG
Also was ich mir vorstellen kann ist nur das du
warhscheinlich beide reifen größen fahren darfst das sind diese 4% abrollumpfang unterschied die der reifen haben darf zu denen wo eingetragen sind. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das du zwei verschiedene größen auf deinem auto fahren darfst denn soviel wie ich weis ist dies nicht zulässig du must dich nun für eine der beiden größen endscheiden am besten für die wo eingetragen sind im fahrzeugschein.