Unterschiedliche Teilungserklärungen

Hallo,

es gibt folgendes Szenario:

in einem 4Parteienhaus wurden 2 ETW verkauft. Es gibt aber dazu unterschiedliche Teilungserklärungen.

In der ersten TE zum Verkauf der WE1 wird der Garten als Sondereigentum der WE4 zugeordnet (WE4 = gleichzeitig Verkäufer, mittlerweile Zwangsversteigert).

In der späteren TE des zweiten Wohnungsverkaufs wird der Garten nicht mehr als Sondereigentum der WE4 ausgewiesen. Das bedeutet für die erwerbende WE2 einen Vorteil, da anscheined der Garten jetzt der Eigentümergemeinschaft gehört.

Der Gutachter, der für die ZV das Gutachten erstellt hat, bezog sich anscheinend auf die erste TE.

Viele Fragen gibt es jetzt:
Welches ist die „gültigere“ TE? Die erste oder die letzte?
Wen kann die WE2 belangen? Den mittlerweile toten Notar?
Wen belangt die WE4, die aufgrund des Gutachtens meint der Garten gehört ihnen?
Wem gehört der Garten?
Wie hoch würde man den Schaden beziffern für die WE4 und WE2?

Zu diesem Thema habe ich noch nichts im Internet gefunden. Wer weiß was?

Herzlichen Dank für Infos

Petra

Hallo,

Welches ist die „gültigere“ TE? Die erste oder die letzte?

die im Grundbuchamt in der Grundakte befindliche.

Hallo,

es gibt folgendes Szenario:

in einem 4Parteienhaus wurden 2 ETW verkauft. Es gibt aber
dazu unterschiedliche Teilungserklärungen.

Das geht so nicht, da nur eine Teilungserklärung mit eventuellen Nachträgen möglich ist. Wird eine zweite Erklärung angefertigt liegt entweder Betrug seitens des Eigentümers vor bzw. der beurkundende Notar hat gepennt, geraucht oder gesoffen.

Ich tippe dabei auf einen schlampigen Verkauf seitens des Eigentümers. Da hilft eigentlich nur noch der Gang zum Anwalt zwecks einer etwaigen Feststellungsklage.

Schäden kann man hier noch gar nicht beziffern.

Christian