Hallo,
Mann und Frau bringen bei der Heirat unterschiedlich viel Vermögen in die Ehe (z.B. einer 100T, der andere 20T).
Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft würden diese Vermögen im Falle einer Scheidung berücksichtigt, daher denken die Eheleute, ein Ehevertrag sei überflüssig, da auch keine Selbstständigkeit vorliegt oder angestrebt wird, so dass ein Unternehmen liquidiert werden müsste.
Die Eheleute denken, ein Schriftstück - von ihnen selbst verfasst und unterschrieben würde ausreichen, die Vermögen zu Beginn der Ehe zu dokumentieren.
Irren die Eheleute?