Unterschiedliche Vermögen bei Heirat - Ehevertrag?

Hallo,

Mann und Frau bringen bei der Heirat unterschiedlich viel Vermögen in die Ehe (z.B. einer 100T, der andere 20T).

Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft würden diese Vermögen im Falle einer Scheidung berücksichtigt, daher denken die Eheleute, ein Ehevertrag sei überflüssig, da auch keine Selbstständigkeit vorliegt oder angestrebt wird, so dass ein Unternehmen liquidiert werden müsste.

Die Eheleute denken, ein Schriftstück - von ihnen selbst verfasst und unterschrieben würde ausreichen, die Vermögen zu Beginn der Ehe zu dokumentieren.

Irren die Eheleute?

Moin,
was bitte hat das was jedem Einzelnen gehört mit der Zugewinngemeinschaft zu tun. Das was eingebracht wird bleibt jedem Einzelnen.

vnA

Das Gesetz unterstützt diese Vorgehensweise. In § 1377 BGB bestimmt es, dass, wenn ein Verzeichnis über das Anfangsvermögen aufgestellt wird, später vermutet wird, dass dieses Verzeichnis auch richtig ist:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1377.html

Das bedeutet, dass derjenige, der behauptet, das Verzeichnis sei falsch, hierfür gem. § 292 ZPO den vollen Beweis erbringen müsste.

Levay