Hallo,
ich habe eine Frage zu den Betriebskosten.
Ein Hausbesitzer verwendet bei der Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Verteilungsschlüssel, natürlich immer so, dass es zu seinem Vorteil ist. Bei der Familie mit 5 Kindern rechnet er nach Personenanzahl, bei dem einzelnen Bewohner im gleichen Haus nach Wohneinheiten. Für die Müllabfuhr beispielsweise berechnet er bei der Familie 7/8, bei dem einzelnen Bewohner 1/2, und das schon seit Jahren. Er kassiert also insgesamt 11/8, das ist insgesamt mehr als er bezahlt hat. Ist das zulässig? Wir wollen mal annehmen, dass das in den einzelnen Mietverträgen auch so unterschiedlich formuliert ist.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Nachdem sich das nur durch Gespräche herausgestellt hat, ist die Beweislage etwas dünn. Die andere Mietpartei hat das zwar erzählt, will aber weder ihren Mietvertrag, noch die Abrechnung vorlegen. Kann eine Mietpartei vom Hausbesitzer auch die Vorlage der Gesamtabrechnung der anderen Mietpartei verlangen? So wie sie auch berechtigt ist, die Vorlage der einzelnen Rechnungen einzusehen?
Danke