Unterschiedliche Verteilungsschlüssel bei den Betriebskosten

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Betriebskosten.

Ein Hausbesitzer verwendet bei der Betriebskostenabrechnung unterschiedliche Verteilungsschlüssel, natürlich immer so, dass es zu seinem Vorteil ist. Bei der Familie mit 5 Kindern rechnet er nach Personenanzahl, bei dem einzelnen Bewohner im gleichen Haus nach Wohneinheiten. Für die Müllabfuhr beispielsweise berechnet er bei der Familie 7/8, bei dem einzelnen Bewohner 1/2, und das schon seit Jahren. Er kassiert also insgesamt 11/8, das ist insgesamt mehr als er bezahlt hat. Ist das zulässig? Wir wollen mal annehmen, dass das in den einzelnen Mietverträgen auch so unterschiedlich formuliert ist.

In diesem Zusammenhang noch eine Frage: Nachdem sich das nur durch Gespräche herausgestellt hat, ist die Beweislage etwas dünn. Die andere Mietpartei hat das zwar erzählt, will aber weder ihren Mietvertrag, noch die Abrechnung vorlegen. Kann eine Mietpartei vom Hausbesitzer auch die Vorlage der Gesamtabrechnung der anderen Mietpartei verlangen? So wie sie auch berechtigt ist, die Vorlage der einzelnen Rechnungen einzusehen?

Danke

Hallo!

Es wird der Schlüssel angewandt, der im Vertrag vereinbart ist.
ist nichts geregelt, dann gilt „nach Wohnfläche“.

Es kann durchaus nach unterschiedlichen Verteilschlüsseln verteilt werden.
Etwa Müll nach Personen und Heizkosten(Anteil 30 - 50 %) nach Wohnfläche.

Was nicht geht, der Vermieter schlägt etwas auf die Rechnung auf. Er darf nichts „verdienen“ !

Es darf nur das umgelegt werden, was auch z.B. die Stadtwerke für Müll berechnen.

Es darf zwar mehrere Schlüssel geben, sie müssen aber für alle gleich gelten.

Beispiel Müll nach Personen, dann muss das für alle Wohnungen dort so gelten.

Wählt man " nach Wohneinheit", dann muss es auch für alle WE gelten.

Vermieter hat daran keinen Vorteil, da er ja stets nur das umlegen darf, was er selbst bezahlt.
Und er muss nicht den Schlüssel wählen, der allen gerecht wird, es muss praktikabel und nachvollziehbar sein.

Nein, Mieter kann nicht die Abrechnungen der übrigen Mieter beim Vermieter einsehen.
Aber die Original-Rechnungen schon, auf denen die Abrechnung beruht.

MfG
duck313

Hallo,

wenn ich den UP richtig verstanden habe, ist das so, dass die gleichen Nebenkosten (z. B. Müll) für einen Mieter nach Personen und für einen anderen nach qm abgerechnet werden, was laut deiner Aussage (und auch meinem Verständnis) nicht geht.

Es kann durchaus nach unterschiedlichen Verteilschlüsseln
verteilt werden.
Etwa Müll nach Personen und Heizkosten(Anteil 30 - 50 %) nach
Wohnfläche.

Ja, aber für alle Mieter dann die gleichen Schlüssel, also für alle Müll nach Personen und für alle Heizkosten zum Teil nach Wohnfläche (und zum anderen Teil nach Personen, nehme ich an). Das hattest du ja auch weiter unten geschrieben.

Und er muss nicht den Schlüssel wählen, der allen gerecht
wird, es muss praktikabel und nachvollziehbar sein.

Das müsste wohl geklärt werden.

Viele Grüße
Christa

Ja, aber wie kann die 7-köpfige Familie feststellen, dass der andere Mieter die Hälfte bezahlt, wenn sie dessen Abrechnung nicht einsehen kann?

Ein konkretes Beispiel:
Die Stadt berechnet für die Müllabfuhr 300,- Euro pro Jahr und Haus. Der Hausbesitzer berechnet für die 7-köpfige Familie nach Personen, also 300 geteilt duch 8 mal 7, das sind 262,50 Euro. Der andere Mieter lebt allein. Bei ihm wird die Müllabfuhr nach Wohneinheiten berechnet, das bedeutet, er zahlt die Hälfte von 300,- Euro, das sind 150,- Euro. Der Hausbesitzer nimmt also insgesamt 412,50 Euro ein, obwohl er an die Stadt nur 300,- Euro überwiesen hat.

Dass das so ist, kann weder der einzeln lebende Mieter, noch die fünfköpfige Familie feststellen, wenn sie nicht die Abrechnung der jeweils anderen Mietpartei einsehen können. Unterm Strich werden aber beide übers Ohr gehauen und zahlen zusammen mehr als sie müssten. Jede Partei alleine kann das aus ihrer Abrechnung nicht erkennen.

Hallo!

Ja, das kann so sein und scheinbar(oder tatsächlich) nicht auffallen, wenn sich die Mieter nicht mal untereinander absprechen und sich ihre Abrechnung zeigen.
Nur, es muss ja Anhaltspunkt geben, sonst kann man nichts davon wissen, dass so falsch verteilt wird !

Noch einmal, es geht so nicht.

Entweder alle Mietparteien nach Personen oder alle nach Wohnfläche oder alle nach Wohneinheiten beim Müll.

MfG
duck313

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Hallo,

Kann eine Mietpartei vom Hausbesitzer auch die Vorlage der
Gesamtabrechnung der anderen Mietpartei verlangen? So wie sie
auch berechtigt ist, die Vorlage der einzelnen Rechnungen
einzusehen?

LG Berlin, Urteil vom 17.10.2013 - 67 S 164/13

Der Mieter hat Anspruch auf die Einzelverbrauchsdaten, damit er prüfen kann, ob sie richtig addiert sind bzw. ob sie vom Gesamtverbrauch in einem nicht mehr hinzunehmenden Maße abweichen.

Gewährt der Vermieter nicht oder nicht hinreichend Einsicht in die der Abrechnung zu Grunde liegenden Unterlagen, so dass die Überprüfung der Abrechnung letztlich nicht möglich ist, so steht dem Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Nachforderung und den Betriebskostenvorauszahlungen zu. Das führt zum Hinausschieben der Fälligkeit der Nachforderung des Vermieters.

Einen generellen Anspruch die Abrechnungen einzelner Mietparteien einzusehen besteht jedoch nicht.

Gruß

BHShuber